Wenn man jemanden als Nazi beschimpft und es zur Anzeige kommt?

9 Antworten

weil ich darf doch meine Meinung so kundtun, wie ich es für richtig halte.

Schon mal den zweiten Absatz von Artikel 5 GG gelesen?

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Es gibt einen Unterschied zwischen Beleidigung und Meinung kundtun. Nur weil ich der Meinung bin du seist ein A******** kann ich das nicht ungestraft zu dir sagen. Allerdings geht die Meinungsfreiheit hier sehr weit weshalb es straffrei bleiben kann. Die angegriffene Person hat dann aber das Recht zu kontern. Freunde machst du dir damit sowieso keine.

Hallo.

Ich habe soviel Schimpfworte bekommen in der Berufszeit, das das alle an mir fast vorbei geht. Es perlt ab.

Mit Gruß

Bley 1914

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Beleidigung ist strafbar.

Verleumdung ist auch strafbar.

Der Unterschied ist einfach: Verleumdung ist eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung. Wenn ich jemand „Arsch“ nenne, ist es eine Beleidigung, aber keine Verleumdung - denn er ist ja kein Arsch im wörtlichen Sinne.

Jemand als Nazi zu beschimpfen, kann beides sein. Und es ist auf jeden Fall ehrverletzend.

Der Strafrahmen ist aber gleich: Geldstrafe (die Regel) oder bis zu zwei Jahren Haft. Bei einer öffentlichen Äußerung sogar bis zu 5 Jahre Haft.

Nein, beides ist kein Kavaliersdelikt und Gerichte verstehen da auch zu Recht keinen Spaß.

Straffrei wäre das nur, wenn er tatsächlich Mitglied in einer rechtsradikalen (verbotenen) Vereinigung wäre und Du das beweisen kannst. Denn dann ist er ja gerichtsfest ein Nazi. Ein Mitglied z.B. der AfD einfach Nazi zu nennen, ist hingegen wieder strafbar. Denn die AfD mag rechtspopulistisch sein, aber nicht rechtsradikal.