Hitlergruß zu Hause erlaubt, was wäre wenn der Nachbar es zufällig gesehen hat?

6 Antworten

In deinen 4 Wänden kannst den Gruß machen sooft du willst. Du darfst Die reichskriegsflagge hissen. Ns-Reden halten , den Holocaust leugnen, den Holocaust wieder herbeiwünschen, den Führers Portrait an die Wand hängen oder auf das Nachtkästchen stellen....etc...

Aber ab einer "gewissen" Anzahl an Menschen im Raum gilt es als öffentlich und dann greifen die Gesetze.

nein, nicht solange die menschen handverlesen sind

erst wenn du jedem zuritt gestattest, ist es öffentlich

aber wenn nur deine freunde da sind, kannst du das auch machen

denke ich, ist bei glücksspiel so, wird wohl analog sein

@BuntistMuell

Ich bilde mir ein gehört/gelesen das es ab einer gewissen (nicht definierten) Anzahl als öffentlich gilt.

Wenn es nicht so ist...egal.

Ändert ja nichts an der grundaussage.

@BuntistMuell

Vielleicht dpch lieber nach einer Gerichtsentscheidung zu § 130 Abs. 3 StGB suchen statt "wird wohl analog sein" zu texten?

@kevin1905

es ist doch so sche1ßegal, er trollt und wayne interessiert so was?

@Pestilenz4

Du kannst dir auch einen Veranstaltungsort in deiner Stadt mieten, deinen Geburtstag dort feiern und nur eingeladene Gäste reinlassen - dann ist es eine private Feier und keine öffentliche Veranstaltung...

Ich wohne alleine.

Stell dir vor so neugierige Menschen schauen dich absichtlich zu. in diesem Fall so eigenartige Büro Menschen, die für irgendeine Organisation Menschen hilft, keine Ahnung interessiert mich nicht. Aber als ich dort umgezogen bin haben die fast jeden Tag zu geschaut, was ich so koche usw.. Als ich es bemerkte hab ich zu denen den Hitlergruß gezeigt (habe in deren augen zu geschaut und den hitlergruß gezeigt und wenn nicht ging den stinkefinger gezeigt)

Dann wurden sie rot und haben sich verpisst. Seid dem lauern diese Leute nicht mehr zu, aber manchmal kommt das noch vor. Also ist es nicht strafbar so zu handeln?

@Pestilenz4

auch nicht den stinkefinger absichtlich zeigen? die sollten es von fenster zu fenster deutlich sehen aber das fenster ist bei mir immer zu, außer wenn warm ist.

manchmal erkennen diese leute den absichtlichen hitlergruß nicht, weil das fenster klein ist und ich zu groß bin und wenn ich dabei koche ist der stinkefinger besser.

also kein gesetz in deutschland könnte es mir verbieten oder es ist strafbar?

danke für deine hilfe.

ab einer "gewissen" Anzahl an Menschen im Raum gilt es als öffentlich

Und das kann ich wo nachlesen?

@wiki01

Du kannst ja selber googeln wenn du etwas wissen oder hinterfragen willst.

Du könntest aber beim Wiener Veranstaltungsgesetz Paragraph 1 mal anfangen.

Soweit ich weiß, darf man die Bewegung an sich machen, aber wenn man damit den Hitlergruß selber meint, ist es nicht erlaubt. Also wenn du es ernst meinst, dann mach es gescheiter nicht vor anderen Leuten, die könnten dich anzeigen, wenn sie wollen.

Ich rede doch von zu Hause

@moebel5f

Es ist, glaube ich, egal, wo du dich befindest.

@dramine123

nein, ich mache es auch gerade zu meiner frau

es k0tzt sie an, sie kann mich aber nicht anzeigen

@BuntistMuell

Mit Verlaub: Deine Geisteskraft scheint doch sehr, sehr eingeschränkt zu sein.

@fragnet2010

Ganz deiner Meinung!

Du kannst in deinen 4 Wänden grüßen, wen, wann und wie viel du immer möchtest.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das strafrechtlich irgendwie relevant werden könnte, solange du es halt nicht öffentlich machst. Eigenes Haus = nicht-öffentlich

Genau, aber ich meinte ja auch, wenn Menschen mir zu schauen, also die Nachbarn ?

@moebel5f

Ich würde jetzt halt einfach mal nicht davon ausgehen, dass die dich anzeigen oder so. Und selbst wenn: Wie wollen sie es beweisen? Dich einfach so filmen wäre wiederum eine Verletzung der Privatsphäre, denke ich, und somit nicht als Beweis zulässig.

@Puritolavuelta

Selbst wenn sie was anzeigen...das ist dasselbe wie nackt ohne Gardinen in der Wohnung rumlaufen...

@Pestilenz4

Ich glaube, in dem Fall wäre es tatsächlich etwas anderes, weil Hitlergruß eine andere Kategorie ist als Nacktheit, aber ich bin kein Jurist :)

@moebel5f

Wenn Du den Gruß in dem Wissen machst, daß die Leute zuschauen und sie damit provozieren willst, was ja der Fall ist, kann es strafbar sein.
Die Frage ist nur, ob die Leute Dich anzeigen und ob dann irgendwas passiert. Wegen jeder Bagatelle wird die Staatsanwaltschaft nun auch nicht aktiv. Du solltest Dich da nicht so wichtig nehmen und davon ausgehen, daß sie niemand dafür interessiert, ob Du zu Hause den Hitler-Gruß zeigst oder nicht. Die Leute, die das sehen werden Dich für einen Spinner halten und sich fremdschämen. Deswegen sind sie vermutlich rot geworden.

nein, kannst du machen

und wenn was kommt, sagt du einfach, du hattest deinem sohn, der am küchentisch saß, nur gezeigt, wie hoch früher schnee lag

Oder wie hoch der Schäferhund gesprungen ist 😂