HILFE! zwangsabmeldung der mutter ohne festen wohnsitz möglich?

3 Antworten

Du hast überhaupt nichts zu befürchten. Dass die Mutter Dich rausgeschmissen hat, heißt nach allen Lebenserfahrungen, dass damit das "Tischtuch" nicht endgültig zerschnitten ist. Die Beziehung Mutter - Kind läßt sich damit nicht beenden.

Jeder beim Amt würde Dir abnehmen, dass Du zwar nicht mehr zu Hause rein darfst, dass Du aber immer die Hoffnung hattest, dass sie Dich doch wieder rein lassen wird, wenn sich der momentane Ärger etwas gelegt hat.

Eine Meldepflicht, also die Pflicht, Dich irgendwo anzumelden, besteht erst, wenn Du eine neue feste Bleibe gefunden hast.

Die Pflicht, Dich abzumelden, besteht zwar schon (innerhalb einer Woche nach Auszug), aber demgegenüber steht, was ich oben geschrieben habe. Du bist bisher immer noch davon ausgegangen, dass der Auszug noch nicht endgültig war. Das wird man Dir abnehmen, aber wenn die Mutter schon die Behörde informieren will, dann darfst Du ab dem Zeitpunkt davon ausgehen, dass das tatsächlich als endgültig zu verstehen ist und nicht mehr daheim rein darfst.

Gehe jetzt oder gleich am Montag zum Einwohnermeldeamt und melde Dich ab. Neu anmelden musst Du Dich erst, wenn Du auch tatsächlich einen neuen festen Wohnsitz hast.

albatros  25.05.2016, 18:23

Das aktuelle Melderecht schreibt eine Abmeldung nur dann vor, wenn Verzug in's Ausland erfolgt. Die Anmeldung für eine neue Wohnung müsste binnen zwei Wochen erfolgen, sobald die neue Meldadresse feststeht (als Wohnsitz), das mit Wohnungsgeberbescheinigung). Dass der Sohn vorübergehend anderweitig Unterschlupf gefunden hat, heißt natürlich (noch) nicht , dass er jetzt offizell dort wohnt.

Die Drohung der Mutter ist überzogen und ohne rechtliche Substanz.

bwhoch2  25.05.2016, 18:27
@albatros

Melderecht ist Ländersache und kann daher unterschiedlich geregelt sein.

Ich denke schon, dass Du das Bußgeld berappen musst. Erkundige Dich beim Bürgeramt, wie man sich als Wohnlunsloser anmelden soll, bzw abmelden muss. Kontaktiere den Vermieter oder lass das den Hauptmieter der WG machen und bitte darum Dir eine Bescheinigung auszustellen, dass die Entscheidung bis Tag X dauert und reich sie beim Bürgeramt nach ;) Des Weiteren kannst Du Dich dort auch ohne Einverständnis des Vermieters als Hauptwohnsitz anmelden (zumindest in NRW)

Das aktuelle Melderecht schreibt eine Abmeldung nur dann vor, wenn
Verzug in's Ausland erfolgt. Die Anmeldung für eine neue Wohnung müsste
binnen zwei Wochen erfolgen, sobald die neue Meldeadresse feststeht (als
Wohnsitz), das mit Wohnungsgeberbescheinigung). Dass der Sohn
vorübergehend anderweitig Unterschlupf gefunden hat, heißt natürlich
(noch) nicht , dass er jetzt offizell dort wohnt.

Die Drohung der Mutter ist überzogen und ohne rechtliche Substanz.