Ummelden ohne festen Wohnsitz?

4 Antworten

hier kommt es darauf an wie alt du bist. wenn du bei deiner mutter unterkommst und u25 bist, wirst du dort wohnen bleiben bis du 25 bist. du wirst keine eigene wohnung bekommen. bist du ü25 lebst du bei deiner mutter in einer eigenen wohnung. ihr wird in beiden fällen der mietanteil gekürzt und den bekommst du dann vom jobcenter, so ihr beide alg2 bezieht. sollte sie über genügend einkommen für euch beide verfügen im u25 fall, dann bekommt ihr beide keine leistungen.

wenn du also vorübergehend bei ihr einziehst, musst du dich als dort lebend anmelden, dass auch dem jc melden und abhängig vom alter meldet sie sich der bg hinzu oder sie meldet deinen zuzug in die wg und du stellst einen neuen antrag für dich. als über25 dann antrag auf zusicherung einer wohnung.

Renick  25.12.2017, 11:14

Deine Antwort setzt voraus, dass der Fragesteller Sozialleistungen bezieht. In dem Fall wäre deine Antwort korrekt. Aber das schrieb er nicht. Es hilft uns nichts zu spekulieren. Wir können nur aufgrund der Information antworten. Wenn diese unvollständig sind, können wir auch nicht richtig helfen.

Wenn Du Deine neue Wohnung erst mal hast, dann hast Du 7 bis 14 Tage Zeit für Deine Ummeldung. Bis dahin bleibe erst einmal bei dem zuständigen Jobcenter der Stadt Deiner Mutter mit deren Adresse als derzeitige Postanschrift.

Wenn Du dann die Wohnung beziehst, kannst Du Dich ummelden und in Deinem Perso entsprechend den neuen Wohnsitz statt derzeit OFW eintragen lassen.

DasRuedi 
Fragesteller
 20.12.2017, 11:39

aber das ist beides die gleiche stadt. meine Mutter lebt in meiner alten Heimatstadt und ich wohne zu zeit bei ihr. sonst wohne ich allein in einem ganz anderen Bundesland.

Parhalia2  20.12.2017, 11:56
@DasRuedi

Also bist Du nicht "OFW", sondern hast momentan noch einen eingetragenen FW in dem anderen Bundesland ?

Dann kannst Du Deinen Hauptwohnsitz jetzt durchaus schon auf die Stadt in der Du aktuell lebst umtragen, wenn Du die neue Wohnung schon sicher hast und Deine alte Wohnung bereits gekündigt ist.

Gebührentechnisch würde das aber wenig Sinn ergeben, wenn Du Deinen Wohnsitz jetzt erst mal auf die WHG Deiner Mutter umschreibst, und später noch mal auf Deine neue WHG umschreiben würdest.

Für diese kurze Zeit musst du dich nicht ummelden, denn das geht mit der 6 Wochen Regel als Besuch durch.

Man kann sich nicht ohne Wohnsitz anmelden. Man braucht ja auch eine Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung.

markusher  25.12.2017, 09:56

er bezieht sozialleistungen und zieht zu seiner mutter die sozialleistungen bezieht. natürlich muss er sich ummelden. wenn er bei seiner mutter ist, ist er nicht mehr ohne festen wohnsitz. für den bezug von leistungen braucht er eine meldeadresse. und wäre er obdachlos, dann ist es die meldeadresse des obdachlosenheims oder des jobcenters.

Renick  25.12.2017, 11:11
@markusher

Es steht nirgens, dass er Sozialleistungen bezieht, daher habe ich auch keinen Grund zur Annahme, dass es so ist. Somit stimmt meine Auskunft mit der 6 Wochen Regel für Besuch.

Wenn Deine Mutter Sozialleistungen bezieht, müssen i. d. R. alle in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen gemeldet werden.

Wenn Du kein Einkommen hast, kann dies auch nicht angerechnet werden. Wobei sich dann die Frage stellt, wovon Du deinen Lebensunterhalt bestreitest...

Wohnst Du länger als 6 Wochen am Stück bei Deiner Mutter, dann bist Du kein "Besuch" mehr. Der Vermieter sollte dann über den neuen Umstand informiert werden - muss ihm aber nicht zustimmen, bzw. kann Monatsabschläge zu bestimmten Betriebskosten erhöhen.

ob ich mich auch ohne festgelegten Wohnsitz schonmal hier melden kann, bis ich die eigene Wohnung habe

Die Anschrift Deiner Mutter ist dann Dein Wohnsitz. Hast Du eine neue Wohnung gefunden, meldest Du dich eben wieder um.

Ziehst Du in die Wohnung Deiner Mutter, musst Du dich auch ummelden.

Du kannst ohne festen Wohnsitz sein, musst Dich aber abmelden.

DasRuedi 
Fragesteller
 20.12.2017, 11:53

ich kann also ohne festen Wohnsitz sein und auch so gemeldet sein? wie sind dann die Umstände? was kann ich an hilfe beziehen? bis jetzt sinds übrigens zweieinhalb wochen, die ich hier bin und ich bin demnächst wieder bis anfang Januar weg. gilt es in drei Wochen dann mit einer Unterbrechung von über einer woche noch als 6 wochen Aufenthalt?

Samika68  20.12.2017, 12:00
@DasRuedi

Wenn auch Du Sozialleistungen beziehst, oder beziehen möchtest, brauchst Du zumindest eine Postadresse. Diese kannst Du auch ohne festen Wohnsitz eintragen lassen - über eine soziale Einrichtung wie z. B. Caritas.

Wohnst Du allerdings bei Deiner Mutter, solltest Du auch deren Anschrift als Wohnanschrift angeben - sowohl beim Einwohnermeldeamt als auch beim JobCenter oder Sozialamt!

Lebst und wohnst Du bei Deiner Mutter, dann bist Du nicht ohne festen Wohnsitz.

Was an Leistungen für Dich in Frage kommt, wird man Dir auf dem zuständigen Amt ausrechnen und hängt u. a. mit dem Gesamteikommen der Bedarfsgemeinschaft (Deine Mutter und Du und alle weiteren im Haushalt lebenden Personen) ab.

Renick  20.12.2017, 12:21
Du kannst ohne festen Wohnsitz sein, musst Dich aber abmelden.

Dies stimmt nicht. Abmelden kann man sich nur noch, wenn man nachweislich ins Ausland umzieht. Bei Umzug meldet das Rathaus der neuen Stadt einen von Amts Wegen bei der alten Stadt ab.

Samika68  20.12.2017, 12:28
@Renick

§ 17 Abs. 2 BMD sagt ausdrücklich:

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Davon, dass das nur möglich ist, wenn man ins Ausland zieht, ist nicht die Rede!

markusher  25.12.2017, 09:51

wenn er nicht u25 ist, lebt er nicht in bg mit seiner mutter.