Berufungsverfahren Freiheitsstrafe chancen?

2 Antworten

Wenn Du keine neue Straftat begangen hast, musst Du nur die "erlassenen Monate" absitzen.

Wenn Du keine ladungsfähige Anschgrift hast, also einen Ort wo Du REGELMÄSSIG Deine Post bekommen kannst, wirst Du zur Fahndung ausgeschrieben und spätestens, wenn Du über die Grenze abhauen willst, ist Schluss.

Wird deine Bewährung widerrufen, weil du erneut straffällig geworden bist, kommst du allein schon deshalb sofort in die JVA, weil du keinen festen Wohnsitz hast. Das ist fast immer ein Haftgrund.