Berufungsverfahren Freiheitsstrafe chancen?
Hallo also kurz zu mir ich war im März bis bis September in der JVA und würde auf 2 Jahre und 4 Jahre Bewährung entlassen.
Habe ein Urteil auf den Amtsgericht bekommen von 6 Monaten Freiheitsstrafe und Bewährungsversager
Zusätzlich bin ich Ohne Festen Wohnsitz und halte mich gelegentlich mal hier und da auf .... in dem Verfahren auf dem Amtsgericht ist die Staatsanwaltschaft mit in Berufung!
Womit muss ich rechnen , werden die mich direkt abführen oder habe ich Chancen das ich nicht direkt abgeführt werde? Muss ich mit einer Höheren Strafe rechnen?
2 Antworten
Wenn Du keine neue Straftat begangen hast, musst Du nur die "erlassenen Monate" absitzen.
Wenn Du keine ladungsfähige Anschgrift hast, also einen Ort wo Du REGELMÄSSIG Deine Post bekommen kannst, wirst Du zur Fahndung ausgeschrieben und spätestens, wenn Du über die Grenze abhauen willst, ist Schluss.
Wird deine Bewährung widerrufen, weil du erneut straffällig geworden bist, kommst du allein schon deshalb sofort in die JVA, weil du keinen festen Wohnsitz hast. Das ist fast immer ein Haftgrund.