18, arbeitslos, zuhause rausgeschmissen - obdachlos?

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Geh mal ins Jugendamt. Dort könnten Dir Wege aufgezeigt werden.

Eigentlich muss Dir eine Wohnung bezahlt werden. Rausswurf ist nämlich ein Grund dafür.

Die Dame beim Jobcenter, wo ich mich nur erkundigt hatte, hat gemeint, dass ich erst einen Antrag stellen muss, damit ich überhaupt "ausziehen darf", da ich ja unter 25 bin. Aber ich wurde ja rausgeworfen.. & die Dame mit der ich heute gesprochen hatte, hat davon überhaupt nichts gesagt. Was stimmt denn nun? Muss ich so einen Antrag stellen?

Danke schon mal für die Antwort, mein nächster Weg wäre auch das Jugendamt oder Sozialamt gewesen.

@n0ty0urbabygirl

Die 1. Dame hat überhaupt keine Ahnung.

Lies mal da:

http://hartz.info/index.php?topic=82199.5;wap2

Für unter 25jährige werden im SGB II § 22 Abs. 5 folgende wichtige Gründe für einen Umzug genannt:

...

3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

...

unter 3. sind Fälle, wie z.B. der "Rausschmiss" aus der elterlichen Wohnung

Drucks vlt aus und lege es ihr vor.

Du musst natürlich keinen extra Antrag stellen.

@n0ty0urbabygirl

Nein. Du wohnst dort nicht mehr, also hat sie nur deine Abmeldung entgegenzunehmen, un dich nicht falsch zu beraten.

Hast du keine Anschrift mehr auf deinem Ausweis, dann geht es auf einmal, wirst sehen.

1 Die Dame vom Jobcenter hat nicht nur keine Ahnung sonder hat  sich deinen  Fall gar nicht angesehen den sie kommt mit der sinnlosen unter 25 Reglung die aber so bei dir nicht gilt das Jobcenter oder auch das Sozialamt haben zu verhinder das du obdachlos wirst oder bleibst.Gehe zum Jugendamt so früh wie möglich (was für dich zuständig ist) und rede mit denen den die könne dir auch gegen das Jobcenter helfen. gehe noch mal zum einwohner mlede amt und diesmal lass e dich nicht wegschicken selbst wen die mit Hausverbot oder Polizei drohen sollten diesmal gehe zu einem der Vorgensetzen..Das Jobcenter gibt oft falsche Information raus besonders wen der Sachbearbeiter keine Lust hat sich zu informieren.Wen sie dich wieder alle weiter schicken gehe zu einem Anwalt für Sozialrecht.!

zb unter Sozialrecht 24.de kamst du dir den Paragrafen genauer ansehen auf den das Amt sich bezieht und auch was anders bei dir ist dürfte dort stehen.

die dame vom einwohnermeldeamt hat falsch gehandelt. dort musst du wieder ansetzen. du hast die pflicht dich obdachlos zu melden: also ohne festen wohnsitz. wenn die madam das nicht kennt, dann verlange ihren vorgesetzten. der soll dich ohne festen wohnsitze anmelden in der gemeinde. sonst beim bürgermeister vorsprechen und fragen welch dummes personal er hat.

dann gehts los und du suchst dir einen platz in einer obdachlosenunterkunft und gehst zum jc deinen antrag auf leistungen stellen.