Welche Abfindung bei Aufhebungsvertrag Mietverhältnis

6 Antworten

Hallo

wenn von einer Abfindung die rede ist müsst ihr diese mit dem Vermieter selbst verhandeln, rechtliche Grundlagen wären mir nicht geläufig.

Ich denke ihr solltet wenigstens die Kosten für den anstehenden Umzug plus die Kaution für die neue Wohnung verlangen. Eventuell auch Marklerkosten für die Suche einer neuen Wohnung, ich würde sehr hoch ansetzen um noch Spielraum nach unten bei der Verhandlung zu haben. Diese Abfindung müsst ihr unbedingt schriftlich Bekommen und vor Zeugen unterschreiben!!

Rein rechtlich kann er euch nicht einfach so aus der Wohnung werfen, dazu müsste er auf Eigenbedarf klagen (den er Beweisen muss!). Das heißt wenn ihr nicht umziehen möchtet müsst ihr auch nicht!

Wegen der Schlüssel, wenn ihr nicht sicher seid das ihr alle habt und dort bleiben möchtet solltet ihr einfach das Schloss austauschen lassen (das alte unbedingt aufheben um es bei einem Auszug wieder in den original Zusand versetzen zu können)

Alles gute

Ich würde als Abfindung 10.000 € verlangen und abwarten wie er reagiert.

Es ist natürlich rechtens, einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Ob die Drohung mit Gericht etc. substanziell ist, müßt ihr selbst beurteilen.

Wie hoch die Abfindungssumme? Wieviel wäre es Euch wert, dem Ansinnen des Vermieters nachzukommen: Eure Nerven, das Geld das ihr braucht, evt. teilweise neue Einrichtung, Renovierungskosten.

Geld das ihr braucht: Wohnungssuche (Maklerkosten und sonstiges!) Kaution Umzug evt. neue Einrichtung Renovierung in der alten und ggf. in der neuen Wohnung

Ich würde meinen, 25000 € können da schon zusammen kommen, denn es soll dann auch ein Betrag sein, mit dem die Nervenanspannung, -schädigung irgendwie abgedeckt sein soll. Versucht das mal als Ausgangsangebot und zählt dem Vermieter ruhig auf, wie ihr auf den Betrag kommt.

Wohnst du mit deiner Familie in einem Zweifamilienhaus (mit dem Vermieter) oder ist es ein Mehrfamilienhaus?

Ihr habt einen beidseitigen Vertrag geschlossen, der auf Dauer angelegt ist. Wenn der Vermieter keinen Grund zur Kündigung hat - und hätte er den, käme er nicht mit einem Auflösungsvertrag - ist es an euch zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ihr zustimmen wollt. Und das, bevor ihr unterzeichnet. Dieser Preis, den ihr festlegt, sollte auch im Auflösungsvertrag erscheinen und zwar mit jedem Punkt und jedem Komma. Sinnvoll in solch einem Fall wäre z.B. die Kostenübernahme für den Umzug (Umzugsfirma) und das Auftreiben einer Ausweichwohnung (z.B. Maklergebühr) zu ähnlichen Konditionen wie eure jetzige.

Vor Gericht kann er euch auch nicht so ohne weiteres ziehen, wenn nichts vorliegt. Bzw er kann es versuchen, wird aber scheitern. Die Kosten trägt dann er.

Persönliche Anmerkung: Für mich sieht es eher so aus, als wöllte er erst mal Stress machen und schauen, ob das klappt. Meistens nehmen Vermieter eine höhere Grundmiete, wenn sie neu vermieten. Das muss nicht an der Schlüsselsache liegen.

Muss hier aus eigener Erfahrung ergänzen, dass manche Vermieter es auch mit einem Aufhebungsvertrag probieren, wenn sie keine Lust auf die langen Eigenbedarfskündigungsfristen haben. Selbst bei einem tatsächlichen Eigenbedarf müssten sie Euch ja noch 6 Monate aushalten und Ihr hättet keinen Cent. Dann lieber schnell raus und ein bissl Geld bekommen. Am Ende sitzt der Vermieter doch irgendwie immer am längeren Hebel und so wie Ihr es im Eingangsbeitrag geschrieben habt, habt Ihr keine Nerven für Kleinkrieg. Selbst wenn ein Gericht Euch Recht gibt, seid Ihr es, die Abmahnung nach Abmahnung bekommt oder Euch einfach nicht mehr wohlfühlt. Es soll ein Zuhause sein und kein Kriegsgebiet.

Die Verschriftlichung eines Aufhebungsvertrages ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, oder?

@Bananarama2001

Mein Kommentar zur Verschriftlichung bezog sich auf die Ablösesumme. Ich halte es für ratsam, die - wenn man einen Auflösungsvertrag unterzeichnen möchte - gleich mit in denselben aufzunehmen.