Wiedereinstellung nach Abfindung

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Guten Morgen,

generell würde ich mich an deiner Stelle mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, denn wenn man dich im zuge eines Sozialplans ausscheiden lassen hat und dir eine Abfindung zahlte, dann bist du faktisch gesehen gekündigt und zwar im einvernehmen. Das bedeutet das Du und der Arbeitgeber sich damit abgefunden haben.

Ruft dich der Arbeitgeber jetzt wieder an und will dich zurückhaben nach mehr als 6 Monaten, so würde ich mal aus dem Bauch heraus behaupten das er interesse daran hat dich als gute Arbeitskraft im Unternehmen zu wissen.

Es erfolgt also eine Neueinstellung, die ja nicht darauf basiert das Du dich um diesen Arbeitsplatz bemüht hast. Der Arbeitgeber hat also keinen Ansrpruch darauf die Abfindung, auch nicht teileweise, von dir zurückzubekommen.

Ganz wichtig, und das mach bitte, suche den Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, schnell. Wenn du in der Gewerkschaft bist dann kannst du das auch darüber machen. Sollte es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat geben, so befrage den auch noch dazu.

Viele Grüße,

//dog

Hi chrisfv,

wenn Du bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hast, in dem nichts zu dem Thema "Rückzahlung der Abfindung" geregelt ist, sollte das nicht Dein Problem sein. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Abfindung gibt es nicht - selbst wenn Dich das Unternehmen einen Monat nach Ausscheiden wieder einstellen würde.

Solltest Du den unbefristeten Arbeitsvertrag noch nicht unterzeichnet haben, ist es letztlich eine Frage der Verhandlungen.

Ich bin juristisch nicht gerade der Fitteste, aber nach 7 Monaten die Abfindung zurückverlangen klingt in meinen Ohren ziemlich schwachsinnig. Es ist ja ein ganz neues Arbeitsverhältnis, und gelebt hast du in diesen 7 Monaten wohl auch.

Die Abfindung war für die Zeit, vor der Entlassung..bei einer Wiedereinstellung, kann sich darauf geeinigt werden, den alten Vertrag wieder aufleben zu lassen...was für dich den Vorteil hat, daß es eigentlich keine Unterbrechung in der Beriebszugehöhrigkeit gibt, und eine etwaige neu Kündigung deinen Abfindungsanspruch erhöht, natürlich unter Anrechnung der bereits gezahlten..

Das kann ja nicht wahr sein! Ich halte die Forderung für unseriös ("Schlecker-Methode").

Aber man muß natürlich das Gesamtpaket bewerten: Fortsetzung der unterbrochenen Betriebszugehörigkeit. Übernahme der Umzugskosten.

Und wie sind die steuerlichen Auswirkungen einer solchen Rückzahlung?

Vielleicht stellst Du Deine Frage auch mal bei www.finanzfrage.net.