Nach 11 Jahren Arbeit mit einem unbefristeten Vertrag , wieviel muss die Abfindung sein?

10 Antworten

Wann ist deine Kündigung ausgestellt worden, bzw. wann hast du sie erhalten?

Wenn seither drei Wochen vergangen sind, hilft gar nichts mehr, denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen eingereicht werden.

Dann kann auch noch mal über die Höhe der Abfindung gefeilscht werden.

Wenn der Arbeitgeber zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung nach § 1 a des Kündigungsschutzgesetzes anbietet, muss diese pro Beschäftigungsjahr 0,5 Monatsgehälter betragen. Das wären also bei dir 5,5 Monatsgehälter gewesen.

§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

(1) Kündigt der

Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2

Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4

Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch

die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf

der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den

Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die

Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der

Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung

beanspruchen kann.

(2) Die Höhe der

Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des

Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung

der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs

Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Hallo.
Wenn du zu meinem Anwalt gehst frage nach den Kosten, da die bei Arbeitssachen meist jeder selbst tragen muss. (Wenn dafür nicht konkret eine Klausel in einer Rechtschutz steht).  Meist endet es bei 0, 5 Monatsgehälter je Jahr .Einigung vor Arbeitsgericht.

Als aller erstes: ich habe etwas von einer Kündigung gelesen. Gegen die Kündigung musst du unbedingt innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage einreichen. Machst du dies nicht, besteht das Risiko, dass der Arbeitgeber gar nichts zahlt.

Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Nur weil dein Arbeitsverhältnis gekündigt ist, hast du noch keinen Anspruch auf eine Abfindung. Vielmehr erkauft sich der Arbeitgeber mit einer Abfindung die Möglichkeit dir rechtswirksam kündigen zu können. Die Höhe der Abfindung ist in der Regel frei verhandelbar. Bemessungsgrundlagen sind das Bruttomonatsgehalt und die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Gesetzlich sind hier allerdings keine Größenordnung vorgeschrieben. Je geschickter du oder dein Anwalt verhandeln, desto größer wird das Paket, welches du aushandelst.

Bitte denk in jedem Fall daran, dass ohne fristgemäß erhobene Kündigungsschutzklage das Risiko besteht, dass gar keine Abfindung gezahlt wird. Anbei ein Link mit weiteren Informationen

http://www.kanzlei-mudter.de/aa-lexikon.html

gewerkschaftler wissen wo sie rat bekommen?

wie soll man hier raten, wenn man nicht alle umstände kennt?

vermutlich ist der kündigungs schon nicht richtig?