Kündigung zurückziehen Abfindung zurück zahlen?

6 Antworten

Eine Kündigung hat rechtsgestaltende Wirkung und kann nicht zurückgezogen werden.

Der Arbeitgeber kann dir allenfalls ein neues Angebot auf eine Anstellung machen. Ob du dieses dann annehmen willst oder nicht, ist dir überlassen.

Mir stellt sich aber gerade die Frage, ob dir die Abfindung nur angeboten oder ob diese tatsächlich vereinbart wurde. Sofern sie nur angeboten wurde, hast du keine Möglichkeit, sie durchzusetzen. Die Abfindung muss vereinbart werden.

Ist sie vereinbart, kann der Arbeitgeber die Zahlung der Abfindung auch nicht durch "Rücknahme" der Kündigung umgehen.

ist mit dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung vereinbart. Also alle die eine Kündigung erhalten bekommen eine Abfindung. heisst also wenn ich eine Kündigung kriege und der Arbeitgeber die Kündigung zurück ziehen will kann ich die Abfindung behalten? Da es ja vereinbart ist? Sorry aber irgendwie zu kompliziert für mich😅

@Lars123huhu321

Es kommt darauf an, wie die exakten Bedingungen der Abfindung aussehen.

Üblicherweise wird die Abfindigung an das Ausscheiden aus dem Unternehmen gekoppelt. Wenn du jedoch der Fortführung des Arbeitsverhältnisses zustimmst, scheidest du ja nicht aus und es wird auch keine Abfindung fällig.

Eine Rückabwicklung von "rechtsrelevanten Erklärungen" ist immer in beidseitiger Zustimmung machbar. Es gibt da nur wenige Ausnahmen wie die Rückabwicklung von Kaufverträgen bei Minderjährigen. Allerdings musst Du beachten, dass es sich auf Arbeitslosengeld und ähnliches auswirken kann, wenn Du ablehnst. Schaue genau hin, ob der Arbeitgeber mit seinem Umschwenken plausibel handelt.
 
Eine Abfindung ist in der Regel eine freiwillige Leistung und es ist daher verhandelbar, was damit passiert. Sollest Du schon Ausgaben aufgrund der Kündigung gehabt haben, würde ich im Gespräch klären, dass dies der Arbeitgeber trägt und somit dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden muss. Sollest Du einen Teil schon privat ausgegeben hast, würde ich eine ratenweise Rückzahlung vereinbaren.

Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, wende dich an diesen. Dann sollte eine Betriebsvereinbarung existieren. Zudem ist es in solchen Situationen ganz gut, wenn der Betriebsrat gleich einbezogen wird, statt dass er nur passiv Informationen aus der Personalabteilung bekommt.

Deine Vermutung ist unwahrscheinlich. Wenn wegen Personalabbau gekündigt wird und Abfindungen bezahlt werden gibt es einen Abfindungsvertrag. Ist der mal unterschrieben, gibt es kein zurück mehr. Auch wenn der Arbeitgeber es sich anders überlegt. Vertrag ist Vertrag und daran muß man sich halten. 

aber angenommen aufgrund des Personalabbaus entscheiden sich auch einige Leute eigenständig das Unternehmen zu verlassen. Dann entsteht ja Personalmangel?! Und ich meine wenn der Abfindungsvertrag unterschrieben wurde und dann der Fall von Personalmangel eintritt. Darf man da dann trotzdem die Abfindung behalten?

@Lars123huhu321

Es ist ein Unterschied, ob der Betrieb Leute aussucht und denen eine Abfindung anbietet oder wenn sich Angestellte von selbst melden. Denen muß man keine Abfindung anbieten, wenn sie von selbst gehen wollen. 

Ja das ist mir klar. Aber ich meine wenn Personen gekündigt werden und eine Abfindung bekommen und Person X und Y nicht mehr da arbeiten wollen. Die gehen leer aus. Aber aufgrund dem Austritt von X und Y werden 2 Stellen frei und deswegen muss der Arbeitgeber Kündigung zurück ziehen. Und ob in dem Fall die Abfindung bleibt oder erst gar nicht ausgezahlt wird weil man da doch weiter beschäftigt wird.

@Lars123huhu321

Es gibt keinen Massenanlauf bei Kündigungen. Es geht gereget vor sich und dauert so daß immer eine Kontrolle da ist wer das Unternehmen wirklich verlassen will. Zudem eröffnen sich für die verbliebenene Arbeitnehmer chancen eine bessere und höher bezahlte Arbeitsstelle zu bekommen, wenn Leute gehen, denn die arbeit muß ja trotzdem gemacht werden. Bei mehr Arbeit und mehr Verantwortung stiegt die Möglichkeit einer Beförderung. daher ist es unsinig zu denken, daß plötzlich viele gehen wollen. Es gibt Mitarbeiter die wechseln sehr ungerne das Unternehmen, die profitieren dann, wenn Leute gehen wollen. 

Wenn die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist wieder zurück genommen wird liegt es im ermessen des Arbeitnehmers ob er weiter für das Unternehmen arbeiten möchte (zb. wegen zerstörten Vertrauensverhältnis durch die Kündigung oder weil er schon was anderes gefunden hat). Wenn er die Firma trotz rücknahme der Kündigung verlässt erhällt er selbstverständlich die abfindung

Diese Abfindung wird mit der Kündigung geregelt. Wird die Kündigung tatsächlich zurückgenommen, liegt es an dir. Akzeptierst du das, ist auch die Abfindung hinfällig.