Aufhebungsvertrag mit Abfindung verhandeln?

9 Antworten

In den meisten Fällen ist eine Abfindung zu verhandeln, weill es einen gesetzlichen oder tariflichen Anspruch auf eine Abfindung nur in wenigen Fällen gibt.

Allerdings ist es auch bei Eigenkündigung unter Umständen möglich eine Abfindung zu erhalten. Zudem gibt es auch nicht immer eine Sperrzeit bei Abfindungen. Alles hängt davon ab, wie gut man die rechtlichen Bedingungen kennt und wie clever man im Abfindungspoker seine Chancen nutzt - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-berechnen-kennen-sie-den-abfindungspoker/.

Deshalb würde ich mich an Deiner Stelle nicht von anderen Erfahrungen entmutigen lassen. Sich für die Abfindungsverhandlung richtig aufzustellen und die richtigen Partner (das sind nicht nur Anwälte) zu suchen, kann hilfreich sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sina1980CD 
Fragesteller
 13.06.2019, 08:50

Vielen vielen lieben Dank. Ich habe in einem anderen Kommentar etwas beschrieben, warum ich nicht unbedingt mit leeren Händen das Unternehmen verlassen möchte.

Ich denke immer, ein Nein habe ich, ein Ja kann ich bekommen. Ich frage hier, damit ich mich damit nicht direkt blamiere, wenn ich mich an den Betriebsrat wende.

Ich danke Dir für die Ermutigung, vielleicht doch etwas zu bekommen.

Ich denke auch an eine realistische Summe und biete eine Einarbeitung für jemand Neues an.

Lieben Gruß

Eine Abfindung bekommt man normalerweise nur wenn der Arbeitgeber einen loswerden möchte, aus welchen Gründen auch immer.

Warum sollte ein Arbeitgeber jemanden eine Abfindung zahlen dafür das derjenige kündigt, wenn er diesen jemand eigentlich gerne behalten möchte, weil er langjähriger Mitarbeiter ist.

Tipp: Was neues suchen, kündigen und neue Stelle antreten

Hallo Sina,

Leider habe ich die Frage erst jetzt gesehen. Grundsätzlich ist es möglich, auch proaktiv eine Abfindung zu verhandeln. Ich habe dies in verschiedenen Konstellationen mit großem Erfolg gemacht. Je nach herangehen, ist der Arbeitgeber dann durchaus interessiert, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.

Einer der großen Fehler in einer solchen Situation wäre es, auf den Arbeitgeber zu zugehen und unmittelbar nach einer Abfindung zu fragen. Dies wird nicht funktionieren und die Antwort wäre, wenn es Ihnen nicht gefällt, dann kündigen Sie. Der nächste Fehler, wäre es eine Eigenkündigung auszusprechen.

In der Regel, natürlich nicht immer, finden sich Ansatzpunkte, wie es dem Arbeitgeber schmackhaft gemacht werden kann, sich gegen Zahlung einer Abfindung von einer Mitarbeiterin zu trennen. Entsprechend würde ich mir einen professionell aufgestellten Partner suchen. Wie oben geschrieben, musste ich dies nicht ein Anwalt sein. Regelmäßig macht jedoch nur die Einschaltung eines erfahrenen Anwaltes Sinn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rechtsanspruch hast du keinen auf eine Abfindung.

Diese wird in der Regel dann gezahlt, wenn der AG jemanden kündigen möchte und nicht umgekehrt.

Es gibt kein "Recht auf Abfindung".

Abfindungen werden vom AG i.d.R. dann angeboten, wenn er einen AN den er nur sehr schwer kündigen kann (z.B. Schwerbehinderter AN, Betriebsrat) "loswerden" will, um lange Kündigungsfristen und/oder Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden.

Abfindungen gibt es im Rahmen eines Sozialplans wenn bei mehreren Kündigungen der AG mit dem Betriebsrat einen solchen vereinbart haben oder auch beim Arbeitsgericht, wenn z.B. im Gütetermin der Arbeitsrichter eine solche vorschlägt.

Bei einer Eigenkündigung gibt es keine Abfindung. Warum sollte ein AG zahlen, wenn ein AN den Betrieb verlassen will?

Wenn Du gar einen Aufhebungsvertrag willst um den Betrieb früher verlassen zu können, tut Dir der AG ja schon einen Gefallen, wenn er einverstanden ist. Wenn er Dir hier entgegenkommt willst Du sein Entgegenkommen noch bezahlt bekommen?

peterobm  12.06.2019, 18:55

egal wie - er hat seine Arbeitslosigkeit selbst zu verantworten = Sperre von 3 Monaten durch das Amt

ist ihm das klar?

Hexle2  12.06.2019, 19:07
@peterobm

Hat vielleicht noch gar nicht darüber nachgedacht oder geglaubt, man könnte das mit einer Abfindung überbrücken ohne Berücksichtigung, dass es auch nach 15 Jahren bei Eigenkündigung nichts gibt.

peterobm  12.06.2019, 19:19
@Hexle2

das wollte ich ihm nochmals zu Bedenken geben

Sina1980CD 
Fragesteller
 13.06.2019, 08:43

Vielen Dank für die ausführliche Antwort (alle Antworten). Warum ich überhaupt auf die Idee gekommen bin ist, dass zwei ehemalige Kollegen über einen solchen Weg eine Abfindung erhalten haben.

Ich weiß nicht, was dahinter steckte (lange Krankenscheine, wenig Leistung erbringen o.ä.). Darüber dürfen sie verständlicher Weise nicht sprechen.

Mir wurden zwei Weiterbildungen mehr oder weniger verwehrt, trotz viel Engagement, Loyalität, Sonderaufgaben und vieles vieles mehr...

Aus vielen Gründen bin ich auf die Idee gekommen, mit einer Abfindung (evtl. Über den BR) zu gehen. Ich habe auch keine Lust, mich ewig krankschreiben zu lassen, damit der AG am Ende die ... voll hat.

Und ja, ich habe natürlich schon über meinen weiteren Weg nachgedacht und gehandelt. Ich werde sicher nicht arbeitslos werden, weil das gar nicht mein Ding ist.

Durch einen Aufhebungsvertrag bekomme ich keine Sperre (sollte der Weg zuerst nicht rosig sein), wenn er denn korrekt ist. Ich mache mir schon sehr lange Gedanken darüber. Fakt ist, bis zur Rente halte ich den Job nicht aus. Deshalb wünsche ich mir eine Veränderung und ich habe ahr viel gegeben und wenig zurückgekommen.

Ich muss auch nicht unbedingt eine Abfindung haben, ich wollte mich lediglich über eine Möglichkeit informieren :)

Danke für eure ehrlichen Worte.

Hexle2  13.06.2019, 14:42
@Sina1980CD

Deine Kollegen sind vielleicht schwerbehindert oder aber sie fehlen oft und der AG war froh, sie mit einem Aufhebungsvertrag und einer Abfindung "loszuwerden", da er sie nur sehr schwer hätte kündigen können. Dann ist es durchaus machbar, ihm das freiwillige Ausscheiden mittels Aufhebungsvertrag und Zahlung einer Abfindung "schmackhaft" zu machen.

Beim Aufhebungsvertrag gibt es allerdings auch einige "Fallen". Wenn man sich nicht auskennt, kann es durchaus eine Sperre des ALG geben.

Besser ist ein neuer AG, selbst kündigen und froh sein, dass man den alten AG "los" ist. Alles Gute für die Zukunft.