Heizung läuft ständig, unverschuldet durch Mieter. Wer kommt für die Mehrkosten für Verbrauch/Heizkosten auf?

5 Antworten

Heizkostenverschwendung dürften nur während der etwa halbjährigen Heizperiode und zu bsplsw. 5/6 des Verbrauchs gegen den Willen des VM angefallen sein wenn er geltend macht, die täglich nur 1 Stunde voll und ansonsten auf Stellung 1-2 beansprucht zu haben.

Darüber müßte man Erstattung gewähren, wenn derart unbedarftes Personal am Start ist.

Da die Heizung nur nach deinem Bedarf geregelt werden soll, ist der VM dafür zuständig und zwar so, dass es in deinem Sinn ist. Das fällt unter Instandhaltung ( BGB § 535 ). Es kann nicht sein, das du für Kosten aufkommst, welche du nicht benötigst.

Fazit : der VM muss für sämtliche Kosten / Mehrbelastung incl. Handwerker aufkommen.

Mehrkosten kannst du zwar fordern, aber da es kein konkretes Messergebnis gibt, ist eine Erstattung von Mehrkosten illusorisch.

Hier ist nicht die "Heizung" im Bad defekt sondern ein Heizkörper der Warmwasserheizung. Dabei funktioniert zwar der Heizkörper aber nicht seine Regelung. Schnelle Hilfe: Kappe vom Rücklaufanschluss abschrauben und mit Vierkant das Ventil schließen. Damit ist der Strömungsfluss unterbrochen. Eine endgültige Lösung wäre das aber nicht.

Tritt dem Vermieter weiter auf die Füße.

Danke. Für mich ist das handwerkliche wie böhmische Dörfer, und wenn man das zumindest vorübergehend so schnell und einfach lösen kann frage ich mich, warum da nicht die Handwerker selbst darauf gekommen sind?

Jedenfalls gibt es Ableseprotokolle der vergangenen Jahre auf dem jeder einzelne Heizkörper aufgelistet ist, und anhand derer kann man wohl schon im Vergleich eine Mehrverbrauch ableiten.

Das habe ich dazu gefunden:

"Gerade wenn ein Heizkörper zu heiß wird, kann die Konsequenz aber auch eine überhöhte Heizkostenabrechnung sein. „In diesem Fall muss der Vermieter die Kosten des so mangelbedingt entstandenen Mehrbetrags tragen“, betont der Rechtsexperte. Hierzu müsse geschätzt werden, wie hoch die Heizkosten wären, wenn der Heizkörper nicht kaputt wäre. „Das geht durch einen Vergleich der Heizkostenabrechnung: entweder mit einer Abrechnung aus dem gleichen Zeitraum bei einer vergleichbaren Wohnung oder mit einer Abrechnung aus einem vergleichbaren Zeitraum mit der gleichen Wohnung.“

Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/mieterrechte-bei-defekter-heizung.html

Kann nicht sein, entweder ist er falsch rum angeschlossen ( sprich Vor und Rücklauf sind vertauscht, was sich durch ein Klackern äussern würde). oder das Ventiloberteil ist ein falsches oder hat sich festgesetzt, was sich wiederum leicht beheben lässt. Indem man den Thermotatkopf abnimmt und auf den Pin der dann raus guckt mit einem kleinem Hämmerchen ein paar mal leicht drauf klopft.

Ein Foto des HZKs mit Anschlussblocks wäre hilfreich, dann kann ich dir ganz genau sagen was zu tun ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke, aber um das handwerkliche geht es hier nicht, sondern darum, ob der Vermieter für diese Mehrheizkosten aufzukommen hat, die nicht vom Mieter verursacht wurden. Handwerker hat nichts mit Mieter zu tun, ist vom Vermieter beauftragt, also deren Thema.

Unsere Badheizung läuft vorsätzlich ununterbrochen.

Daran Pleite gegangen sind wir noch nicht.

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Du kannst den Vermieter anschreiben, daß du darum bittest, den Zählerstand dieses HK bei der Heizkostenberechnung abzuziehen.

Aber die Hälfte der Kosten wirst du durch die Umlagepauschalen nicht los.

Wenn er nicht mitspielt, Rechtsanwalt oder Mieterverein (ist halt unverhältnismäßig).