Darf der Vermieter Heizlüfter als Heizungsersatz vorschreiben?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Gerede eures Vermieters ist dummes Gelaber von vorne bis hinten.

Zuallererst gibt es erstmal gar keine wie auch immer geartete "Schlafzimmerheizung", und wie du schon korrekt vermutet hast war das einfach nur ein Freundschaftsdienst Für den Vermieter.

Ein Schlafzimmer muss genauso zu heizen sein wie jeder andere Raum auch, denn weder der Gesetzgeber noch der Vermieter dürfen einem Mieter vorschreiben, bei welcher Temperatur er zu schlafen hat.

Was die Heizlüfter anbelangt, so macht sich der Vermieter das schön einfach. Die Frage ist aber, wer bei zwei Heizlüftern mit 1500 Watt Denn die 3 kW pro Stunde bezahlt, die die Dinger kosten?

Und im Endeffekt hat er damit das Problem auch nur auf deine Seite verlagert, denn der Raum wird ja dadurch auch nicht besser isoliert.

Insofern kannst du dich darauf einstellen, dass du mit diesen beiden Heizlüftern in Zukunft dein eigenes bares Geld zum Fenster hinaus wirfst, und sogar noch teurer heizt als mit der normalen Heizung.

1. Mit diesen beiden Heizlüftern musst du dich absolut nicht zufrieden geben, und da wird dir auch jedes Gericht Recht geben.

2. Eine Heizung muss dauerhaft bewohnbare Temperaturen hergeben, denn auch ein Schlafzimmer muss nicht zwingend als Schlafzimmer genutzt werden, sondern kann z.b. auch ein Lesezimmer sein. Und möchtest du bei 15 Grad im Winter im Lesezimmer hocken?

3. Sollte der Vermieter die Heizung nach wie vor nicht in einen solchen Zustand versetzen, dass ihr den Raum dauerhaft irgendwo im Bereich um die 20 Grad beheizen könnt, habt ihr das Recht die Miete zu mindern. Wie viel das jedoch sein könnte, da würde ich mich definitiv mit dem örtlichen Mieterverband auseinandersetzen.

Aber es kann nicht sein dass die endgültige Lösung so aussieht, dass du für noch teureres Geld mit Strom das Zimmer separat beheizen musst.

Das entspricht auch so ziemlich meinen Gedanken. Aber ich wollte mir erstmal andere und vor allem unabhängige Meinungen einholen. Vielen Dank für die ausführliche Antwort

Gerne! Btw wenn man bereits solche eigentlich unnötigen Diskussionen mit dem Vermieter führen muss, würde ich mich auf relativ kurze Sicht schön nach einer neuen Bleibe umsehen. Erfahrungsgemäß wird die Kommunikation mit solchen Vermietern eher schlechter als besser.

@ScharldeGohl

Ja das merke ich auch schon, meine Freundin und ich suchen auch schon, allerdings will ihre Mutter in der Wohnung bleiben, womit mich das Thema selbst nach unserem Auszug noch verfolgen wird.

Vermietete Wohnräume müssen sich beheizen lassen. Für die genaue Mindesttemparatur gibt es keine gesetztlichen Vorgaben, die Rechtsprechung geht von 20-22 Grad aus. In der Küche können u.U. Auch 18 Grad reichen.

Natürlich bezieht sich das auf die Zentralheizung und nicht auf elektrische Heizlüfter. Heizlüfter sind für ein Schlafzimmer völlig ungeeignet, da diese Lärm machen. Außerdem verbrauchen diese Unmengen an Strom.

Werden die 20 Grad in Wohnräumen dauerhaft unterschritten, ist ein Mietminderung möglich.

Ich habe die Frage nicht ganz zu Ende gelesen - aber das bisschen reicht

  1. der Vermieter hat sicher zu stellen das es warm ist im Winter
  2. Die vorgeschriebene Temperatur im Schlafzimmer ist 20°C
  3. Einen Elektro-Heizlüfter (mit angenommen 2000 W) würde ich einen Stromzähler vor die Steckdose setzen und die Kohle von der Miete abziehen (ich habe noch einen da zum verschenken - kann man aber auch über all kaufen)
  4. Ihr bezahlt Miete - Ihr seid aber nicht Bittsteller - Ihr habt auch rechte (und nicht wenig) Wehrt euch
  5. Genau aus dem Grund habe ich eine Eigentumswohnung verkauft - weil das halte ich nicht durch wegen jedem Sch..... angerannt zu kommen um zu klären das ich keine Mietminderung auf dem Hals habe.

Ich hoffe ich habe euch motiviert und geholfen. 

Völliger Schwachsinn.

Erst einmal ist eine "Grundversorgung" von 20°C Raumtemperatur seitens des Vermieters Bedingung, dass man die Miete nicht kürzen kann. Umkehrschluss: Keine 20°C = Berechtigung zur Mietkürzung.

Ganz offensichtlich könnte die Abstimmung von Heizungs-Vorlauftemperatur und Heizkörpervolumen für diesen Raum nicht korrekt sein. Aber da stelle ich mal die blödeste aller Fragen: Sind die Heizkörper denn alle entlüftet?

Sind alle Grundbedingungen erfüllt und in dem Raum können keine 20°C erreicht werden, so liegt ein gravierender Mietmangel vor = Mietkürzung.

Wenn der Vermieter meint, die fehlende Heizleistung mittels elektrischer Energie kompensieren zu können (der teuersten Variante!), so sollten die Heizlüfter auch über den Allgemeinstrom angeschlossen sein und die Kosten sollten anteilig umgelegt werden.

Es lohnt sich auf jeden Fall, die mangelnde Heizleistung als Mietmangel von der Miete abzuziehen, wenn dadurch die höheren Stromkosten für die Heizlüfter abgedeckt werden können.

Aber nicht vergessen: Die elektrische Heizung über den eigenen Zähler belastet den Zählerstand enorm. Also frühzeitig die Vorauszahlung anpassen, damit keine große Nachzahlungsforderung ins Haus flattert.

Um die "blödeste" Frage zu beantworten, ja die Heizungen wurden sogar mehrfach entlüftet.

Diese Heizlüfter sollen also die ständige Alternative bleiben. Jetzt die
Frage, ob das ganze legitim ist oder ob der Vermieter sich an den
Stromkosten beteiligen muss

Wenn man Badezimmer und Küche mal ausschließt, steht es jedem Mieter frei, den Räumen eine Funktion zuzuordnen.

Deshalb muss auch jeder Raum angemessen beheizt werden können.

Kann oder will der Vermieter das nicht sicherstellen, gehen aus meiner Sicht die Kosten für zusätzliche Heizungen voll auf seine Kosten.

Im Zweifel läuft das zumindest für die Heizperiode auf eine Mietminderung hinaus. Bevor man dazu greift, sollte man sich allerdings gründlich informieren (nicht auf irgendwelche Tabellen aus dem Internet zurückgreifen) und z. B. den Mieterschutzbund kontaktieren.

Die erhöhten Stromkosten düften die höheren Heizungskosen um einiges übertreffen und sollten daher auf keinen Fall hingenommen werden.