Muß der Vermieter eine leere Wohnung heizen?

6 Antworten

Der Vermieter muß mit Sicherheit nicht eine leerstehende Wohnung beheizen und demnach auch nicht für Mehrkosten aufkommen die Ihr dadurch habt.

Nein, muss er definitiv nicht!! Brauch er auch gar nicht, da die Heizkörper durch das Thermostat einen sogenannten Frostschutz haben und die Heizkörper bei Bedarf hochheizen, um zu vermeiden, dass die Rohre "platzen" !!!

Bezüglich der Mehrkosten ist das leider hinzunehmen! Der Vermieter selbst hat durch einen Leerstand aber auch Kosten zu tragen! Da ein Teil der Heizkosten nach qm Abgerechnet werden! Im Grunde genommen hat jeder Vermieter recht, wenn ich leerstehendes Eigentum hätte, wozu soll ich heizen, damit die Mieter drum herum es warm haben, nein, bestimmt nicht!

Das mit dem Fußkalt ist eben hinzunehmen! Es gibt auch Nutzer, die die Heizung nicht wirklich aufdrehen, da hättest Du das gleiche Problem auch!

Der Vermieter wird wohl nicht die Heizung ganz abstellen dürfen, sondern mindestens auf die No-Frost-Einstellung, dass man auf allen Reglern an dem Schneeflocke.Piktogramm erkennt. Dann durfte zwar auch der Schimmel nicht Übehand nehmen, aber in den Nachbarwohnungen kann es dadurch durchaus merklich kühler werden. Stärker heizen muss der Vermieter jedoch nicht.

Das ist nun wirklich Dein persönliches Pech.

Der Vermieter wird die Wohnung gerade so weit beheizen, daß ihm keine Schäden entstehen. Also wird er die Wohnung in erster Linie frostfrei halten, damit keine Leitungen einfrieren. Vielleicht hält er die Temperatur noch gerade so hoch, daß kein Schimmel entsteht. Mehr muß er nicht tun - mehr wird er auch nicht tun.

Im grundgenommen, brauch er nicht zu Heizen. Aber jeder Vermiter wird sich überlegen, die Heizung so einzustellen, das sie Frostsicher ist. Sprech doch mal mit der Hausverwaltung, vieleicht haben die es nur vergessen. Die werden Dir wohl auch entgegenkommen. Mit Reden wurden schon viele Erfolge erziehlt.