Haustür im Mehrfamilienhaus abschließen?
Hallo zusammen,
einer meiner Nachbarn schließt nachts immer die Haustüren unseres Mehrfamilienhauses ab. Nicht nur, dass mich das unglaublich nervt (jedes Mal, muß ich wieder aufschließen), ich fühle mich auch unwohl bei dem Gedanken, im Notfall nicht schnell aus dem Haus zu kommen, da die Türen abgeschlossen sind.
Ist das überhaupt erlaubt?
Vielen Dank und beste Grüße
3 Antworten
Hallo,
also bei uns im Haus wurde klar vom Vermieter gesagt, das es nicht erlaubt ist, denn eben, wie Du schon sagtest, ist das im Notfall, Brand zum Beispiel, ein Fluchtweg und muß direkt zu öffnen sein.
Dieses Haustür abschließen war vor einigen Jahren so üblich, in älteren Hausordnungen steht das auch oft noch drin, das ab einer bestimmten Uhrzeit die Tür verschloßen sein sollte, ist aber Heutzutage nicht mehr rechtens.
Schau mal:
LG
Hier ging es ja auch nicht um ein Ein-, sondern Mehrfamilienhaus!
Nach heutiger Rechtsansicht ist das Verschließen der Haustür wegen Versperrens des Fluchtweges im Notfall unzulässig.
Eine Vorgabe in manchen Mietverträgen abzuschließen, ist deshalb unwirksam bzw. nicht zu befolgen.
Es sei denn, es wäre eine Fluchtwegtür mit Panikschloss o. ä.
Es ist aber eine normale HET für/in einem Mehrfamilienhaus.
Das sagt nichts über das verbaute Schloss aus. Auch solche Türen können mit Panikschlössern ausgestattet sein.
Diese Vorschrift trifft allerdings auf private Einfamilienhäuser nicht zu.