abschließen der Haustür
Hallo, eine Frage brennt mir unter den Nägeln-abschließen der Haustüre.
Wohne in einem Haus, in dem 2 Wohnungen vermietet sind. Erdgeschoß normale Mietwohnung, Obergeschoß ist an ein Dentallabor vermietet. Der Hauseigentümer ist nicht gleichzitig der Betreiber des Dentallabors obwohl dieser Zahnarzt ist. Praktisch zwei Mietparteien in einem Haus. Der Mieter und Chef des Labors hat eine schwankende Mitarbeiterzahl, z.Zt. müßten es 5 sein. So nun zum Problem: Die Mitarbeiter vom Labor haben nicht alle oder auch keiner (?) einen Schlüssel zur Haustür, sehr wohl aber zum Hoftor und zum Dentallabor. Die Haustür hat nur ein normales Zimmertürschloß das ich jeden Abend abschließe seit geraumer Zeit, nicht ohne dem Chef vom Dentallabor zu unterrichten, denn es sind vermehrt Einbrüche in den Umliegenden Dörfern gemeldet worden. Nun kommt es trotz mehrmaliger Aufforderung an den Mieter des Dentallabors Schlüssel für die Mitarbeiter nachmachen zu lassen dazu, das die Mitarbeiter bei mir Klingeln, an der Haustür rütteln u. klopfen und wie heute am Schlafzimmerfenster klopfen. Bin ich hier der Türsteher und muß ich mir gefallen lassen das ich so belästigt werde. Kann doch nicht sein, daß ich für die Mitarbeiter des Dentallabors verantwortlich bin. Mein Mann arbeitet im Schichtdienst und schon aus diesem Grund verschließe ich abends die Haustür, wenn er keinen Einsatz hat und pünktlich kommt, schließt er die Haustür zwischen 7.30 und 8.00 eh auf. Möchte Ärger vermeiden, aber ............
15 Antworten

Abgesehen von dem Ärger, den du hast, weil du mit recht abschliesst, solltest du den laborbesitzer mal ansprechen, was seine versicherung zu dem haustürschloss sagt.
möglich das die versicherungen von euch bei einbruch gar nicht zahlen, weil die haustür nicht genug gesichert ist.
ich würde zusammen, den vermieter darauf aufmerksam amchen und schriftlcih auffordern, das schloss auszutauschen und wenn er es nicht macht auf eigene kosten ein zylinderschloss und dann die kosten dafür teilen, sowie die erforderliche anzahl an schlüssel verteilen.

Das Abschließem eine Haustür ist untersagt. Sie muss ins Schloss fallen, um nicht jedermann Zutritt zu gewähren, darf aber nicht verriegelt sein, damit hausfremde Besucher im Brandfall nicht an der Flucht gehindert sind :-O
Der VM hat dem M Schlüssel zum Haus zur Verfügung zu stellen. Kopien sind mit dessen Zustimmung auf Kosten der M anzufertigen - entweder verlangt er das und händigt allen Mitarbeitern ihren eigenen Schlüssel aus, oder weist die Angestellten an solange zu warten, bis der Schlüsselinhaber erscheint.
Das wäre dem VM mitzuteilen und Mietminderung wegen Ruhestörung anzukündigen, und dem M des Labors, dass er für den Zugang seiner MMitarbeiter zu sorgen hat, nicht du.
G imager761

der mieter des dentallabors sollte schlüssel für seine mitarbeiter mit absprache des vermieter nachmachen lassen. da, wie du sagts, die haustür nicht ,,ins schloss fällt,, sondern einfach zu öffnen ist kannst du sie natürlich nicht einfach auf lassen. ich an deiner stelle würde die tür auch garnicht mehr aufmachen wenn die klopfen sondern dem mieter über dir oder dem vermieter sagen das die weitere schlüssel brauchen.

Ohne Schlüssel geht schon mal gar nicht.
Was man machen kann ist das Schloß gegen eines mit Zylinder auszutauschen und zwar ein sogenanntes "Panikschloß". Die Klinke lässt sich hierbei nur von innen bedienen. Ist es abgeschlossen, entriegelt es wenn man innen die klinke drückt. So kann jeder ohne Schlüssel flüchten. Das ist wichtig falls es mal brennt.
Diese Schlösser gibt es auch mit selbstverriegelung. Beim aufschließen (Klinke oder Schlüssel von außen) spannt sich eine Feder die den Schließriegel raus drückt wenn die Tür wieder zu ist. Dieses Schloß schließt sich selbsttätig ab, bietet maximale Sicherheit da immer verriegelt und von innen aber leicht zu öffnen. Ohne Abschließen kriegt man die Dinger ab €100, mit selbstverriegelung kosten die €50 bis €100 mehr. Und da bekommt jeder einen eigenen Schlüssel. Die Angestellten können ja eine Schlüsselkaution hinterlegen die das nachmachen des Schlüssels abdeckt.

Tach.
mach die Tür immer schön zu.
Wenn die offen ist, kann das nämlich im Einbruchsfall zu Problemen mit der Versicherung führen, wenn die Tür offen, bzw unverschlossen ist.
Das, was einige hier schreiben, mit Rettungsdienst und Feuerwehr ist Blödsinn.
Wenn die Hütte brennt, kommts auf ne kaputte auch nicht mehr an.
Hustüten und deren Schlösser sind i.d.R. so, dass man von außen NUR mit nem Schlüssel rein kommt und von innen kann man die mit nem normalen Türgriff öffnen.
Das ist dann ein Fluchtweg von innen nach außen.
Wegen Brandschutz ust es sogar verboten, dass ne Tür offen steht, weil durch ne offene Tür im Brandfall ein Kamineffekt entsteht, grade in Treppen, dann brennts erst richtig.
Wäre das anders, dürfte ja überhaupt keine Tür abschließbar sein.
Also:
immer schön zu machen.
Wenn einer bei dir rumtrommelt, schickste den freundlich weg und lässt die Türe ZU
Das Problem hat sich nach 3 Tagen erledigt, wenn der Zahnvogel immer selber die Tür öffnen muss.

genau unverschlossen und doch zu.
i.d.R. ist ne Haustür doch ohne Schlüssel nur von innnen zu öffnen.
D.h. von draußen kommt man da nur mit Schlüssel rein.
Was Anderen würde ich an Stelle des Fragestellers auch nicht dulden, donst könnte wirkich jeder Fremde von der Straße da reinspazieren.
Wo sollte das Problem für den Vermieter sein, ne richtige Haustür, o. wenigstens ne einseitig bedienbare Haustürgarnitur in die vorhandene Tür zu montieren.
Sowas kostet mit Garnitur, Schließzylinder und evtl zusätzlichen Ersatzschlüsseln keine 100€ und ist in 10 Min montiert.
das ist falsch! Es geht ja nicht um den Rettungsdienst, sondern darum, daß im Brandfall die Leute zur Haustüre entkommen müssen ohne erst einen Schlüssel suchen zu müssen. Wenn die Tür keine Notfallentriegelung von innen besitzt ist das abschließen also nicht gestattet. Und das hat ja auch nichts damit zu tun, dass die Tür zu sein muß. Ein Tür kann ja unverschlossen sein und tzotzdem zu!