Haustür lässt sich von innen nicht abschließen,wieviel Miete darf ich einbehalten?

6 Antworten

Lässt sich die Tür von außen zuschließen?

Mietminderung? Eher nicht. Außerdem: Die Haustür eines Mehrfamilienhauses sollte aus Gründen der Sicherheit nicht verschlossen werden (Fluchtweg).

Ja und noch mal ja ...

Wodurch ist dieses Missverständnis bloß entstanden?

Wohnungstüren müssen von innen verschließbar sein, Haustüren nie und nimmer. Sie sind Teil der Fluchtwegsgestaltung und sollen im Zweifel auch bei Nullsicht durch Rauch und Qualm selbst noch bei drohendem Erstickungstod des/der Flüchtenden ohne weiteres geöffnet werden können.

Oder war in der Frage etwas (ganz) anderes gemeint?

Wie? Den Fluchtweg abschließen? Und dann stehen wird Vermieter in der BLÖD, nur weil die allwissenden Mieter mitsamt ihren Kindern hinter der Tür liegen und nicht rauskommen, weil sie den Schlüssel vergessen haben oder nicht mehr bedienen können? Nicht bei uns. Hier bei uns gibt es für so ein Fehlverhalten der Bewohner eine Abmahnung und wenn es sein muss, auch die Kündigung.

Gar keine, der Vermieter ist nicht verpflichtet die Wohnung nach Deinen Wünschen umzubauen. Du hast das gemietet wie besichtigt.

Nur wenn die Tür bei Besichtigung sich von innen abschließen lies oder wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, dann hast Du Anspruch auf Mietminderung wenn der Mangel nach Fristablauf (bei so was etwa 14 Tage die man dem Vermieter einräumen muß) nicht behoben wurde.

Nur die Wohnungstür muß abschließbar sein, da kann man nicht verlangen, dass das bei der Besichtigung vom Interessenten zu prüfen ist, denn es ist in Deutschland üblich, dass man seinen Privatbereich und Wertgegenstände einschließen kann.

Wenn Dich das mit der gemeinsammen Haustür stört, hättest Du die Wohnung nicht mieten dürfen.

wenn ich das lese, graust es mich .....

Verwechsesst du hier Wohnungstür mit Haustür? Letztere ist dir garnicht vermietet und es gibt gute Gründe, die als Fluchtweg auch unverschlossen zu halten. Sie sollte allenfalls ins Schloss fallen und nur genehm(igt)en Besuchern offenstehen. Das schliesst Mängelbeseitigungs- wie Mietminderungsanspruch also aus :-(

Bei deiner Wohnungstür ist es etwas anderes: Die muss sowohl von außen wie innen abschliessbar sein. Kann man das Problem nicht selbst lösen, wäre der Vermieter unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen zur Mäneglbelbeseitigung aufzufordern oder man beauftragt jemanden., dessen Rechnung man mit der übernächsten Miete verrechnet, dies aber ausdrücklich so ankündigt. Was man da mit ein paa Euro Mietminderung noch ereichen will, erschliesst sich mir hingegen nicht.

G imager761

umgekehrt informiere die Hausverwaltung darüber und setze Fristen dass wenn bis zu dem und dem Datum nichts geschieht du in erwägung ziehst die Miete zu kürzen denn wenn du einfach so kürzt kann es sein dass man dir kündigt