Hausschuhe vor der Tür

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"Das Auslegen einer Fußmatte kann weder vom Vermieter noch vom Nachbarn untersagt werden, entschied beispielsweise das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen: 19 C 27/98). Die Schmutzfänger stellten keine Gefahrenquelle für Mitbewohner oder Reinigungskräfte dar. Jeder Mensch sei es gewohnt, solche Matten bei der Treppenhausnutzung zu umgehen".

"Auch vom Abstellen verdreckter Schuhe vor der Haustür kann nach Ansicht deutscher Richter keine Gefährdung für andere ausgehen. Das Oberlandesgericht Hamm befand gar: Wer nicht in die betreffende Wohnung hinein will, nähert sich der Matte und den darauf abgelegten Schuhe von vornherein nicht. Und wer das Appartment betreten will, guckt automatisch auf den Eingangsbereich und bemerkt abgestellte Schuhe rechtzeitig (Aktenzeichen: 15 W 168-169/88)".

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) dürfen Mieter Fußmatten vor ihrer Haustür auslegen. Bei schlechtem Wetter können Schuhe hier vorübergehend abgestellt werden. Im Hausflur darf eine Madonnafigur aufgestellte werden, Blumenkübel auf dem Zwischenpodest sind so lange zulässig, wie Mitbewohner hierdurch nicht gestört werden. An der Wohnungstür darf neben dem Klingelschild beispielsweise ein Osterschmuck oder ähnliches angebracht werden. Nicht in den Hausflur gehören dagegen: Getränkekästen, Mülltüten, Wäschetruhen oder sonstige Schuh- und Besenschränke. Ausnahme: Nachbarn werden durch das Kleinmobiliar im obersten Stock des Hauses nicht gestört und der Vermieter duldet das Schuhschränkchen dort schon seit mehreren Jahren.

http://www.mieterbund.de/997.html

linnea3  17.02.2011, 00:32

sehr interessant, auch für mich, danke

Gegen ein oder zwei Paar Schuhe, die nicht zu lange zum Trocknen vor der Wohnungstüre auf einer Matte abgestellt sind, kann normalerweise niemand etwas einwenden. Nur wenn dauernd Schuhe vor der Türe stehen, vor allem mehrere Paare, dann ist eine Abmahnung ohne weiteres möglich.

Denn das Treppenhaus ist allgemeiner Verkehrsraum, der generell nicht zur vermieteten Wohnung gehört.

Auch Zitate von irgend welchen Mieterverein helfen da nicht immer, da diese Situation von Stadt zu Stadt, von Gericht zu Gericht unterscheidlich beurteilt wird! Es gubt zu diesem Thema meines Wissens keine echte Rcehtsgrundlage - außer eben der, dass das Treppenhaus NICHT zur vermieteten Wohnung gehört, deshalb auch vom Mieter nicht zu sonstigen Zwecken genutzt werden kann.

Zum ausdrucken gibt es da sicher nichts, da so was meist individuell geregelt ist.

Aber ein Blick in die Hausordnung könnte Klarheit schaffen.

Nein, das ist bes grundsätzlich nicht, Ihr habt eine Wohnung gemietet und habt die Nutzung auch auf diese zu beschränken. Gemeinschaftsräume dürfen nur Ihrem Zweck entsprechend genutzt werde, beim Treppenhaus also zum hinab oder hinauf gehen...