Techem will Anfahrtskosten und Geld für die Ablesung - Was tun?

4 Antworten

Hm, äußerst fragwürdig. Ich würde es darauf ankommen lassen.

Schau mal hier beim Mieterbund: http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Heizkosten%20-%20Ablesung.html

Demnach kannst du mal ganz entspannt bleiben. Zitat: "Wird ein zweiter oder ein dritter Ablesetermin notwendig, müssen Mieter die Kosten hierfür nur ausnahmsweise zahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass Mieter die ursprünglichen Ablesetermine „schuldhaft“ haben platzen lassen. Wer dagegen in Urlaub war bzw. den Vermieter rechtzeitig benachrichtigt hat, dass zum vorgesehenen Ablesetermin niemand zu Hause ist, muss nicht zahlen."

Unter Umständen gibt es verwertbare Urteile, AZ können die dir auf Nachfrage sicher zukommen lassen.

Ich habe soeben eine REchnung von Brunata erhalten, die wie Techem Messgeräte installiert. Eine Mieterin war 2 x nicht da, nun wurde der Verbrauch für 2 Mieteinheiten, die an dieser Heizungsanlage hängen, nach qm umgerechnet. Die Mieterin muss ca. 400 Euro diesmal weniger zahlen, als im letzten Jahr und für die leerstehende andere Mieteinheit muss ich Heizkosten tragen, die nicht entstanden sind. So sieht die Wirklichkeit aus, wenn Ablesetermine nicht eingehalten bzw. durchführbar sind.

@Bastine: Deine Heizkosten können nur nach "einem" festgelegten Schlüssel abgerechnet werden. Eine Wohnung nur nach Quadratmetern abzurechnen ist in Deinem Fall sowieso nicht statthaft.

Vermutlich wurde nach den Regelungen der Heizkostenverordnung "§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen" abgerechnet.

Auch eine leerstehende Wohnung wird im Verbrauch erfasst und die Kosten entsprechend der Regelung im Verteilerschlüssel dieser Einheit zugeordnet. Die Kosten trägt der Vermieter, ist es doch seine Wohnung - ist doch logisch - wer sonst?.

Prüfe die Abrechnung und verlange ggf. Richtigstellung.

Gruß

Nein, das ist kein Quatsch, denn schliesslich wurdest du vorab informiert und du könntest ja auch jemand bitten, der anwesend ist, wenn abgelesen wird, falls du verhindert sein solltest.

Hallo socco,

klar - irgendwann sollte ja mal abgelesen werden können.

Den ersten Termin konntest Du nicht wahrnehmen. Info hast Du erteilt (oder nicht egal) kein Problem.

Der zweite Termin muss aber in einer "angemessenen Frist" erfolgen bzw. vereinbart werden.

24 Stunden sind keine angemessene Frist - auf keinen Fall. Insofern ist die einseitige Festlegung der Ablesefirma willkürlich (sie waren vielleicht noch im Vedel).

Betrachte also den heutigen Termin als den "Zweiten". Und der ist in jedem Fall kostenfrei (für Dich).

Als man mich bat dies und die Ablesewerte zu unterschreiben, beförderte ich beiden höflich, aber bestimmt vor die Tür.

Die Kostenübernahme hätte ich auch nie und nimmer unterschrieben (akzeptiert). Aber das Ableseergebnis schon. Das könnte zu einem Problem werden. Denn jetzt (wenn es so ist) hat die Ablesefirma nämlich kein rechtsverbindliches Ergebnis.

Der Hausverwaltung würde ich jetzt schreiben, dass Du dass Ableseergebnis akzeptierst, jedoch keine Kostenübernahme.

I.d.R. verläuft sich das dann im Sand - sie probieren es halt (zus. ein Butterbrot zu bekommen). Hat mit Techem meist auch nichts zu tun. Die Ablesefirmen sind von der Hausverwaltung beauftragte Unternehmen, oder Sub-Unternehmen von Techem. Trotzdem ärgerlich und unnötig.

Gruß