Hausarbeit - Thema: Insolvenz?

5 Antworten

so bald das insolvenzverfahren eröffnet ist, kann und darf niemand mehr der firma einen kredit geben, ohne dass ein bestellter insolvenzverwalter sein okay dazu gibt! ist noch kein insolvenzverwalter bestellt, gilt das gleiche d.h. der chef müsste warten, bis ein insolvenzverwalter bestellt ist.

jetzt kommt es ganz darauf an, woher das grundstück stammt, stammt es nicht aus der insolvenzmasse z.B. ist es das eigene vom chef, DANN ließe sich da was machen. der chef selbst könnte privat ein darlehn auf das grundstück aufnehmen und das geld dann entsprechend in die firma stecken.

natürlich immer mit dem risiko behaftet, dass es weg ist, denn wenn der insolvenzverwalter zu dem schluss gelangen sollte, dass die firma liqidiert wird, ist der chef als gläubiger genau da, wo auch alle anderen sind.

das beduetet. zu erst bedient sich papa staat (steuerschulden etc.) dann die krankenkassen, danach sind dann austehende löhne und gehälter an der reihe, und dann teilen sich den rest der konkursmasse die sogenannten massegläubiger.

lg, Anna

PS: das ist jetzt nur mal meine meinung, aber ich finde, dass austehende löhne und gehälter m.E. die höchste priorirtät genießen sollten, was eine insolvenz angeht.

Eine Insolvenz muss erst einmal angemeldet werden.

Die Administration laesst von einem Rechtsanwaltbuero erst einmal pruefen, ob der Vorgang als solches rechtmaessig ist.

Ist der Betrieb noch liquide genug, dann wird meistens ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der diesen Betrieb dann rechtlich vorsteht.

Nur der faellt dann Entscheidungen, der insolvente Inhaber kann keine Geschaefte mehr abschliessen, was auch immer.

Wenn eine eigene Abwicklung stattfinden muss, mangels Masse, dann muss der Betriebsleiter mit seinem Rechtsbeistand sich um alles selber kuemmern. Ein Vierteljahr werden die Loehne der Angestellten garantiert, eine Pfaendung in diesen Betrieb hinein, von aussen, ist auch ausgeschlossen.

Somit ist eine Insolvenz, aus welchen Gruenden auch immer, eine harte Arbeit.

Diesen Betrieb dann skeptisch zu sehen, ist eine Unart in der BRD, denn viele Betriebe, werden durch die Machenschaften krimineller Personen von aussen, erst in den Ruin getrieben. Moralisch liegt der Hase hier, politisch gesehen, im Pfeffer.

https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzordnung_(Deutschland)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nach Einschaltung des Insolvenzverwalters ist nur dieser berechtigt, rechtliche Verträge zugunsten oder zu Lasten der Firma abzuschließen. Von daher müssen sich die Gläubiger vorhalten lassen, mit einer nicht berechtigten Person einen Vertrag abgeschlossen zu haben, der für die Firma keine rechtliche Bindung entfalten kann. Folge: Unwirksamkeit des Vertrages.

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt (und verpflichtet), einer Belastung der Firmengrundstücke im Grundbuch zu widersprechen. Der Widerspruch dürfte auch die erforderliche Wirkung entfalten, d.h. vom Grundstücksamt anerkannt werden. Andernfalls (also wenn sich das Grundstücksamt stur stellt) - im eher unrealistischen Fall - wäre vom Insolvenzverwalter eine Löschung der Grundstücksbelastung auf dem Klagewege zu verfolgen.

Die Gläubiger haben ggf. Anspruch auf Schadensersatz gegen die Personen, die mit den Gläubigern den Vertrag unterschrieben haben. Auch wäre zu prüfen, ob sich die Vertragspartner der Gläubiger ggf. strafbar (Verstoß gegen das Insolvenzgesetz) gemacht haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du willst doch lernen, also strenge dich selbst an!

Das ist ja wohl kaum der ganze Sachverhalt und Hausarbeiten werden hier nicht gelöst. Höchstens können Tipps gegeben werden, wenn schon selbst etwas erarbeitet wurde.