Kredit für Ehepartner, obwohl nur einer als Eigentümer im Grundbuch steht?

8 Antworten

Eintragung ins Grundbuch ist für den Ehepartner nicht nötig, wenn die Bank es nicht fordert.

Kredite sind Verhandlungssache. Die Bank braucht ihre Sicherheiten. Und wenn die Bank sagt, es reicht, wenn der Ehemann im Grundbuch steht und das Haus mit einer Hypothek belastet werden kann. Und zur Sicherheit der Zahlung muss/kann Deine Frau mit unterschreiben. Dass kommt auf den Kreditgeber an.

Würdest du der Frau empfehlen ohne das sie im Grundbuch steht irgend eine Verpflichtung einer Bank gegenüber ein zu gehen? Ich nicht.

@Drachentoeter

Nein, ich auch nicht. Aber das war ja nicht die Frage.

Ich und meinen Partner (unverheiratet) wollen ein Haus Kaufen

Wir wollten gemeinsam im Grundbuch stehen müssen wir beide beim Kredit unterschreibe?

Oder reicht es wenn es nur einer macht.

Du mußt die Grundschuld alleine aufnehmen. Deine Frau wird als Bürge eingetragen.

Eine Grundschuld nimmt man nicht auf. Sie ist ein Sicherungsmittel und wird auf dem Grundstück eingetragen. Die Bank wird den Kredit lieber an beide geben.

@wfwbinder

Okay, okay - man nimmt die Hypothek auf. Bin noch nicht ganz wach.

Aber ob die Bank den Kredit an beide oder einen vergibt, scheint doch von der Bank abzuhängen... Ich denke (bin sicher), meine würde es wie beschrieben machen.

Dann wäre die Frau schön blöd.

Die Bank wird Deine Frau sowieso mit im Kreditvertrag haben wollen.

Deine Frau braucht auch keine Angst zu haben, weil DU alein im Grundbuch stehst. Da Ihr in der Zugewinngemeinschaft lebt, werden alle zuwächse im Vermögen, also auch die Werterhöhung des Hauses durch die Aufstockung automatisch geteilt, falls bei Euch mal etwas schief geht.

Ich verstehe nicht warum sie dann nicht auch ins Grundbuch eingetragen werden soll. Sie soll haften aber keine wirkliche Sicherheit bekommen. Sich alleine auf die Zugewinnregelung in diesem Fall zu verlassen ist kein so guter Rat.

@Drachentoeter

Gegenstand der Frage war:

Wie wird das Darlehnvergeben, allein oder gemeinsam. Nicht die Frage wie das zu sehen ist. Bei Häusern die von eltern übertragen werden, würde ich immer bei der Lösung bleiben nur der, der es geschenkt bekommen hat bleibt im Grundbuch und findet bei einer Scheidung des anderen in bar ab. Es gibt ncihts schlimmeres als das Theater mit ideeallen Hälften und nur einer wohnt in dem Haus und alles, was da sonst noch dran hängt. Ggf. ein Extra Ehevertrag nur zur Regelung des Hauses.

Das was du vor hast ist zwar möglich in so fern als das deine Frau als Bürge auftritt, aber das ist nicht fair deiner Frau gegenüber. Nimm mal an was ich nicht hoffen will ihr trennt euch, dann darf sie wenn du nicht Zahlst für deine Schulden gerade stehen. Was spricht wenn sie schon mit bezahlt dagegen sie auch im Grundbuch ein zu tragen. Meine Frau und ich haben auch ein gemeinsames Haus, aber bei uns stehen wir beide je zur Hälfte als Eigentümer im Grundbuch. Also entweder beide im Grundbuch oder nur der, der im Grundbuch steht nimmt den Kredit auf.

Der Ehemann hat in diesem Fall einen Wert von evtl. 200.000 Übertragen bekommen. Wie soll denn das abgesichert werden für den Fall der Trennung? Darf er dann zusehen wie die Frau mit dem "Neuen" in dem Haus wohnt, dass er von seinen Eltern geschenkt bekommen hat und er zahlt evtl. noch die raten?

Diese Meinung kann man ebenso vertreten.

@wfwbinder

Ja und deshalb ist es ja so wichtig das ganze genau zu durchdenken. Es sollten beide im Grundbuch stehen wenn die Ehefrau für Schulden die für das Haus aufgenommen werden haftet. Es sagt ja keiner das das hälftig sein muß.