Haus überschreiben - Grundschuld?
Guten Tag,
würde mir ein Haus überschrieben, dass eine Grundschuld von 200.000,- DM ausweist, diese nicht bei Übergabe gelöscht wird, ist das für mich ein Vorteil ein Baudarlehn bei einer Bank meiner Wahl zu bekommen? Oder muss ich die Bank die im Grundbuch eingetragen ist um ein Kredit bitten?
8 Antworten
Hallo Fubelt,
wenn die Grundschuld nach Rückzahlung des Kredits nicht gelöscht wurde, hat es den Vorteil, dass keine neue Grundbucheintragung erfolgen muss, wenn Du ein neues Darlehen (z.B. für eine Modernisierung) aufnehmen möchtest.
Dabei bist Du auch nicht an die Bank gebunden, die ursprünglich die 200.000 DM eingetragen hat, sondern Du kannst Dir ein Kreditinstitut nach Deiner Wahl aussuchen. Denn Grundschulden lassen sich auch abtreten. Durch diese sogenannte Abtretung wird der neuen Bank die notwendige Sicherheit für die Finanzierung gewährt.
Die Grundbuch- und Notarkosten bei einer Abtretung sind deutlich günstiger im Vergleich zu einer Löschung und Neueintragung. Das lässt sich über unseren Online-Rechner auch ganz gut zahlentechnisch überprüfen: www.interhyp.de/notar-grundbuchkostenrechner/
Sollte es also keinen besonderen Grund geben, kann die bereits getilgte Grundschuld durchaus noch eingetragen bleiben.
Viele Grüße,
Meryem von Interhyp
Erstmal musst du dich fragen, ob die Grundschuld für dich ein Nachteil ist. Das ist der Fall, wenn sie noch valutiert ist, da du dann mit deinem Grundstück für die fremde Darlehensverbindlichkeit haften würdest.
Valutiert sie nicht mehr, kann sie zur Neufinanzierung prinzipiell verwendet werden, wenn der Kapitalbetrag der Grundschuld ausreicht. Willst du bei einer anderen Bank finanzieren, muss die Grundschuld an diese Bank durch den bisherigen Gläubiger abgetreten werden. Damit sparst du ein paar Euro für die Neueintragung einer Grundschuld und Löschung der alten.
Wichtiger für dich ist die Bestätigung, dass die Grundschuld tatsächlich getilgt ist und du im Besitz des Grundschuldbriefes bist, falls es einen gibt.
In der Größenordnung sparst du ca. 300 € Gerichtskosten, wenn du die Schuld wieder verwenden willst. (bzw. kannst)
Die Kosten eines Aufgebotsverfahren wegen verlorenem Grundschuldbrief sind mW teuerer.
Mit einer eingetragen aber getilgten Grundschuld kannst du zu der Bank gehen, die als Grundschuldner Eingetragen ist und du bekommst unkompliziert das Geld
aber sinnvoller wäre es vorher Angebote zu vergleichen und ggfs die paar hundert Euro löschungsgebühr zu bezahlen ubd dafür ein (deutlich) günstigeres Darlehen bei einer anderen Bank zu bekommen
Lass uns mal rechnen: 100.000€ Darlehenssumme, 2,5% Zinsen bei der Grundschuld Bank kosten dich bei 8,5% Tilgung 13500€ Zinsen bei einer Restschuld von 3500€ nach 10 Jahren ( monatliche Rate 916€)
bekommst du bei einer anderen Bank statt 2,5% glatte 2% Zinsen, zahlst du monatlich bei der selben Belastung (916€) aber 9% Tilgung!
dasurch reduzierst du die Restschuld nach 10 Jahren auf 460€!!!
due Summe der gezahlten Zinsen beträgt hierbei nur 10460€!
das ergäbe unterm Strich eine Ersparnis von 3000€ (Weniger gezählte Zinsen = mehr Tilgung)
wenn die Löschung der Grundschuld nun 300€ kostet, sparst du am Ende 2700€!
da eine Grundschuld besteht ist die Bank beim Verkauf mit im Boot - die will ihr Geld haben - Grundbuch muss bereinigt sein.
dann eine Löschungsbewilligung seitens der Bank, der Eintrag muss da raus
Und wenn ich Modernisieren möchte und dafür ein Baudarlehn in Anspruch nehmen will?
und ... dann wirst du den Kredit bei der Bank beantragen müssen. Du kannst keine Grundschuld vom Voreigner übernehmen
die Bank ist dein Ansprechpartner
Der Kredit ist getilgt.