Teileigentümer durch Erbe - eingetragene Grundschuld?

5 Antworten

Die Versicherung interessiert es nicht, ob und wie viele Miteigentümer es gibt. Wenn die Prämie bezahlt ist, ist das Gebäude auch versichert.

Die Bank könnte allerdings darauf bestehen, dass erst die Grundbucheintragung zu den Eigentumsverhältnissen korrigiert wird, bevor sie einen neuen Kredit heraus gibt.

nur wer im grundbuch notariel eingetragen wurde ist eigentümer !

deine 12,5% sind nur dein ideller wert - falls die eltern ableben .

eine hypothek lässt man stehen ! auch die getilgte ! abmelden kostet ! neue kredite beantragen kostet ! hypothek ruhenlassen ist gratis

Zwischen ! Text ! Und ! Satzzeichen ! Gehört ! Kein ! Leerzeichen !!!

@Havenari

das kannst dem lehrer erzählen

natürlich ist er Teil einer Erbengemeinschaft und der gehört ein Teil vom Haus

@hilflos99

wenn es soweit kommt ! erst dann " gehört " etwas vom Erbe. beim Grundbucheintrag !

bis dahin sortieren sich auch diese personen noch durch .

für die Sanierungen an diesem Haus braucht er die Zustimmung aller Eigentümer. wenn du nicht willst darf er gar nichts machen.

Die Bank wird vermutlich verlangen, dass bei einer erneuten Valutierung der bestehenden Grundschuld beide im Grundbuch stehenden Miteigentümer (Vater und Mutter) auch als persönliche Schuldner mitwirken und für das neue Darlehen haften. Spätestens bei dieser Gelegenheit wird die Bank erfahren, dass das Miteigentum der Mutter - so nehme ich an - zur Hälfte (also 1/4 des Hauseigentums) auf deinen Vater und zu je 1/4 (also je 1/8 des Hauseigentums) auf dich und dein Geschwisterteil übergegangen sind. Vermutlich wird die Bank verlangen, dass alle Miteigentümer des Hauses (die mit der Grundschild "dinglich" haften und daher eine etwa notwendig werdende Zwangsversteigerung des Hauses tolerieren müssten) auch als persönliche Schuldner neben deinem Vater für dessen Darlehen haften. Bei Ia-Bonität deines Vaters könnte ich mir vorstellen, dass die Bank auf Wunsch deines Vaters davon absieht, auch eure persönliche Mithaftung zu verlangen, sondern sich mit eurer dinglichen Haftung begnügt. Die Bank wird aber sicher darauf bestehen, dass im Grundbuch die neuen Eigentums-verhältnisse eingetragen werden.

Zur Nebenfrage: Soweit deine Mutter als Miteigentümerin des Hauses neben deinem Vater Partnerin der Versicherungsverträge war, gehen die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen auf die Erben deiner Mutter über, also auf deinen Vater ((der dann zu seinem 1/2- Anteil an den Verträgen die Hälfte des 1/2-Anteils der Mutter (= 1/4) übernimmt)) und auf dich und dein Geschwisterteil zu je 1/8. Im Verhältnis zu den Versicherungen wird aber vermutlich Gesamtschuldnerschaft bestehen, das heißt im Ernstfall könne jeder Miteigentümer voll haften, hätte allerdings, soweit er die Versicherungsforderung befriedigt, einen internen Ausgleichsanspruch entsprechend der Miteigentumsquoten gegen die anderen.

Sieht alles ein wenig kompliziert aus, wird sich aber innerhalb der Familie fair regeln lassen; schließlich steht ja den ererbten Verpflichtungen auch der "Aktivwert" des Miteigentums am Haus gegenüber..

ich bin zu 12,5% Teileigentümer eines Einfamilienhauses.

Nein, dein Miteigentum ist ja noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Muss ich als Teileigentümer dafür mit- unterschreiben und somit auch haften? 

Dinglich haftest du auf jeden Fall (mit dem Miteigentum). Dazu musst du auch nichts unterschreiben. Ob du den Darlehensvertrag mitunterschreiben musst und damit auch persönlich haftest, hängt von der Bank ab.

Wie erfährt so die Bank davon das es weitere Eigentümer gibt?

Sie bekommt eine Nachricht vom Grundbuchamt.

(Nebenfrage: hat unser Teileigentum einfluss auf schon langebestehende Versicherungen die das Haus betreffen?)

Nein, der Erwerber tritt in die Verträge ein.