Grundschuld löschen von einzelnem Garten ?

3 Antworten

Das heißt, der Garten hat sein eigenes Grundbuchblatt und in diesem ist die Grundschuld eingetragen?

Dann geht das nur mit Zustimmung der finanzierenden Bank

Das kann man schon, wenn der Garten im Grundbuch als separates Grundstück eingetragen ist und die Bank eine entsprechende Pfandentlassung bewilligt. Am besten mal bei der Bank nachfragen.

Reine Gärten werden aber selten von der Bank als Belastungsgegenstand akzeptiert. Vielleicht noch einmal in das Grundbuch schauen, ob er auch tatsächlich belastet ist und nicht nur das Hausgrundstück.

Sie könenn bei der Gläubigerin eine Pfandhaftentlassung für das mitbelastete Grundstück beantragen.

Die Bank prüft, ob Sie mit Ihrer Wertauffassung richtig liegen und wird dann der Pfanhaftentlassung des zu übertragenden Grundstückes ggfs. zustimmen in dem sie eine entsprechende Pfandfreibe aus der Mithaft erteilt.