Hallo, ich bin Alleinerbe eines Grundstückes, der Erblasser ist verstorben und im Grundbuch eingetragen. Ich möchte das Grundstück nicht haben?

8 Antworten

Zunächstmal brauchen Sie, sofern es kein eindeutiges notarielles Testament gibt, einen Erbschein um das Grundbuch berichtigen zu können.

Nachdem sie als Eigentümer im Grundbuch stehen, können sie über dieses verfügen, d.h. es z.B. auf ihren Cousin übertragen. Zu beachten ist, das im Falle einer Schenkung Schenkungssteuer anfällt. 

Wenn Du das Erbe annimmst, kannst Du es dem Cousin schenken. Eine Schenkung wird über den Notar abgewickelt, danach erfolgt auch die Grundbucheintragung für den Cousin.

Zunächst musst du dich erst einmal selbst kostenfrei als Eigentümer durch Erbfolge im Grundbuch eintragen lassen.

Denn ein Toter kann nichts übertragen, da dies immer einer notarieller Beurkundung bedarf.

Dann müssen dein Cousin und du zu einem Notar, der diese Schenkung oder Kaufvertrag an ihn notariell beurkundet und Zug um Zug vollzieht.

Deine vorläufige Eintragung und die nachfolgende Übertragung an den Cousion kann man natürlich in einem Termin beim Notar in Auftrag geben.

G imager761


Du solltest das Erbe annehmen, evtl benötigst du zur Berichtigung des Grundbuches einen Erbschein. Am einfachsten gehst du mit allen Unterlagen und deinem Cousin zum Notar. Dann kann alles mit einem Vertrag geregelt werden. Je nach Wert des Grundstücks solltest du dich nach der Schenkungssteuer erkundigen, falls du es deinem Cousin schenken willst. 

Das Grundstück muss auf den Erwerber aufgelassen werden. Z.B. im Rahmen eines Schenkungsvertrages. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden. Die entsprechenden Anträge beim Grundbuchamt stellt dann der Notar.

nadjabauer 
Fragesteller
 13.05.2017, 14:16

Hallo, ich bin nicht im Grundbuch eingetragen und möchte es auch nicht. Aber ich möchte das mein Cousin das geerbte Grundstück erhält. Welche Formalitäten bzw. Verträge müssten mit dem Notar geklärt werden?

Ronox  13.05.2017, 15:48
@nadjabauer

Du musst auch nicht im Grundbuch eingetragen sein. Mit dem Erbfall bist du Eigentümer geworden. Je nachdem, wie du das Grundstück übertragen willst, beurkundet der Notar einen entsprechenden Vertrag und übernimmt die Abwicklung.

sergius  16.05.2017, 09:55
@nadjabauer

Wenn Sie Ihr gesamtes Erbteil auf Ihren Cousin übertragen (muss auch notariell geschehen), würde dieser Eigentümer des Grundstücks ohne Ihre Zwischeneintragung im Grundbuch.

Aber warum scheuen Sie diese Eintragung ? Sie bedeutet schließlich keinen "Makel" für Sie - allenfalls mag es aus Gebührengründen vorteilhaft sein, Ihre Zwischeneintragung zu vermeiden. Aber Sie geben damit auch alles andere Ererbte auf.