Was wird aus einer Grundschuld wenn der Gläubiger nicht mehr existiert?

2 Antworten

Dann muss der Insolvenzverwalter in einer quasi Nachtragsverteilung die Löschung bewilligen. Gegenstandslos wird da nichts.

Wenn die Grundschuld noch nicht getilgt ist, verfügt der Insolvenzverwalter über das Restvermögen und einer der Gläubiger erhält dann den Anspruch auf die restl. Grundschuld. Ist sie bereits getilgt, wird sie später vom Amts wegen gelöscht.