Warum Grundschuld auf sich selbst eintragen lassen?
Vorhin habe ich mit einem Bekannten über dessen Haus gesprochen. Als er sein Haus renoviert hat, hat er dafür von der Bank einen Kredit in Höhe von 50.000 € aufgenommen. Die Bank hat dafür im Grundbuch eine Eintragung für die Grundschuld bekommen (sagt man das so?).
Den Kredit hat er mittlerweile komplett abgezahlt, doch die Bank hat immer noch die Grundschuld. Deshalb möchte er demnächst zum Notar gehen, und die Bank aus dem Grundbuch streichen lassen.
Nun zur eigentlichen Frage. Ein Freund von ihm meinte, dass er in dem Zusammenhang eine Grundschuld auf sich selbst eintragen lassen soll. Damit könne er in Zukunft einen Kredit auf sich aufnehmen und müsse nicht nochmal die jeweilige Bank im Grundbuch eintragen. Es soll laut seinem Freund einfacher und universaler sein.
Was haltet ihr von dieser Idee? Ist es geläufig, so etwas zu machen? Welche Vor- und Nachteile gibt es? Kann es Probleme beim Vererben geben?
14 Antworten
Im Rahmen der Rückgewähr der Grundschuld von der Bank an den Sicherungsgeber (Eigentümer) wird normalerweise die Grundschuld gelöscht. Mit Einverständnis der Bank kann die Grundschuld aber auch an den Eigentümer abgetreten werden. Die Kosten beim Grundbuchamt sind gleich hoch, das bietet jedoch den Vorteil, dass man die Grundschuld bei einer erneuten Finanzierung wiederum an die neue Bank abtreten kann. Das ist günstiger als sie neu eintragen zu lassen. Probleme kann es nur geben, wenn der Kapitalbetrag der Grundschuld nicht ausreicht, dann muss eventuell eine zweite zur Ergänzung eingetragen werden, was dann insgesamt teurer werden kann. Bei einem Erbfall geht die Eigentümergrundschuld auch auf die Erben über. Probleme sind für mich nicht ersichtlich.
Ne Grundschuld ist, wenn sie bezahlt ist und man kann das nachweisen, wirkungslos. Der Grundschuldner müsste also um sein Geld klagen. Da du aber Dokumente hast die zeigen dass er sein Geld bekommen hat, wäre seine Klage verschwendetes Geld, denn der Richter würde seine Klage als unbegründet abweisen.
Wenn Sie sich da mal nicht gründlich irren!
Zahlungen erfolgen auf das Darlehen und nicht auf die als Sicherheit gestellte Grundschuld!
Ein Eigentümergrundschuldbrief kann im Rahmen einer privaten Geldbesorgung sinnvoll sein.
Beispiel: Nachbar Fritz Müller gibt ein Darlehen und erhält als Sicherheit dann denn Grundschuldbrief.
Den Eigentümergrundschuldbrief.
Doch heutzutage gibt es bankseitig durchweg nur noch Buchgrundschulden.
Es ist nicht zwingend notwendig bei einer lastenfreien Immobilie dann auch hinten dran eine Eigentümergrundschuld eintragen zu lassen.
Wenn man die Grundschuld stehen läßt braucht man sie später nicht mehr vom Notar eintragen lassen .
Soweit ich gehört habe, besteht aber bei der Grundschuld die Gefahr, dass sich die Bank nicht nur bei diesem Objekt sondern wohl generell beim Schuldner bedienen kann - aber das weiß ich nicht hundertprozentig.
Das ist nicht ausgeschlossen, vor allem dann, wenn längst vergessen geglaubte Grundschuldverwendungs- bzw. Sicherungszweckbestimmungserklärugnen ausgegraben werden.
Eine Grundschuld wird auf den Geldgeber eingetragen, also normalerweise auf die Bank, die das Geld verleiht.
Vielleicht meinte der Bekannte etwas anderes:
Man kann die Eintragung stehen lassen. Sie ist dann nicht mehr valutiert. Aber falls man wieder einen Kredit braucht, dann kann man mit dieser Eintragung erneut einen Kredit bekommen, ohne weitere Umstände.