Hartz IV: Kurzfristig selbtständig im Ausland, Aufstockung

3 Antworten

Ich kann verstehen, dass Du die Arbeit annehmen möchtest. - Das Problem ist hierbei, dass Hartz IV nicht gezahlt wird, wenn der "Kunde" (wie es ja so vollmundig heißt), sich im Ausland aufhält. - Es sei denn, es ist ein genehmigter Urlaub.

Es gibt verschiedene Unwägbarkeiten und Kuriositäten in Hartz IV. - So zum Beispiel bekommen diejenigen kein Hartz IV mehr, die sich lange umsonst beworben haben und eine Ausbildung begonnen haben, um so aus Hartz IV rauszukommen. - Hier wird davon berichtet:

http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/arbeitslose118.html

cyracus  07.03.2015, 06:34

Um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden, lies meinen ausführlichen Tipp zum Umgang mit Sozialbehörden und lade Dir die dort genannte Information „Legitmation eines Beistands“ vom elo-forum runter: ►

https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt

Wenn Du etwas im Jobcenter klären willst, was schwierig sein kann, geh auf keinen Fall allein hin, sondern mit einem Beistand, auch Ämterlotse genannt (mehr in meinem Tipp).

Das "Problem" wird für das Jobcenter sein das sie dich in den 3 Wochen der Abwesenheit NICHT in einen "besseren" Job vermitteln könnten wenn sie einen haben ! Selbst wenn du für den Auslandsjob ( Europa ? ) deutlich MEHR verdienst als in D wird es dir ausser Anerkennung durch den Auftraggeber kein MEHR an Geld bringen weil alles angerechnet wird ! Ein ECHTES Gespräch im JC ist angesagt wenn dir dieser "Einsatz" wichtig ist und dies die Zuzahlung des Amtes deutlich vermindert ... nur in einem persönlichen Gespräch kann man WICHTIGE Gründe vorbringen ( mit schriftlichen "Beweisen" ! ) ansonsten gilt tatsächlich : auch während einer Selbstständigkeit MUSST du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen um die Bedürftigkeit zu verringern ( wenn möglich ! ) ...

Als Selbständige wäre ich bei der Kundenacquise auf Deutschland begrenzt und muss einen Auftrag ablehnen?

wenn du ins ausland ziehen + dort arbeiten willst, dann bekommst du natürlich kein hartzIV mehr... ansonsten verstehe ich deine frage + dein anliegen nicht..

Marianuska 
Fragesteller
 02.03.2015, 09:16

Äh, erstmal danke ... aber ich weiss nicht, wie ich das klarer ausdrücken könnte?

Ich kann vorübergehend im Ausland Geld verdienen. Das Geld reicht nicht aus, um aus der Aufstockung rauszukommen. Meine Wohunng und mein Status hier bleiben bestehen. Ein "Werkvertrag", mein Auftraggeber ist in einer anderen Stadt, ich muss dort vorübergehend wohnen. Und die Stadt ist im Ausland.

Jetzt klarer?

Tortenboxer15  02.03.2015, 09:23
@Marianuska

warum willst du denn für ein paar kröten ins ausland gehen wollen, wenn du dann nach wie vor geld von vater staat brauchst?

da hast du doch mehr unkosten als gewinn?

ich denke, die agentur für arbeit wird das genau so sehen... kosten ./. nutzen.. weeste....