Kann eine Ortsabwesenheit bei Hartz IV juristische Konsequenzen haben?
Hallo. Kann keine (unerlaubte) Ortsabwesenheit bei Hartz IV (3 Wochen unerlaubt) juristische Konsequenzen haben? Oder "lediglich" Kürzung der Leistungen?
Beste Grüße, sapel
2 Antworten
Nein. Nur eine Kürzung der Leistung um 100% da Du ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Übrigens Rückwirkend ab dem Beginn der Abwesenheit. Die Überzahlung wird dann in den kommenden Monaten von deinen Bezügen abgezogen. Ebenso bekommst du noch eine Sanktionierung wegen des Meldeveräumnisses ebenfalls in den kommenden Monaten.
Er hätte seine Ortsabwesenheit dem Amt VORHER melden müssen
Bevor du dir hier die Finger wundschreibst und dafür völlig unterschiedliche und damit unbrauchbare Antworten bekommst, solltest du mal hier im Forum fragen: www.tacheles-sozialhilfe.de
Du musst dich nur festlegen, ob du nun drei Tage oder drei Wochen ortsabwesend sein willst. Das ist wohl ein kleiner Unterschied.
Welches Meldeversäumnis?