Pflegegeld bei Hartz IV Bezug
Ich habe vor einen Antrag für die Feststellung einer Pflegestufe zu stellen. Meine Frage ist nun.... Im Moment hilft mir beim Anziehen, Baden, Einkaufen, im Haushalt u.s.w.eine Freundin die aber Hartz IV bezieht. Wird ihr das Pflegeld auf die Hartz IV Zahlung angerechnet? Das Pflegegeld wird dann auf mein Konto gezahlt und auch bei mir stellt sich die Frage ob es auf Hartz IV angerechnet wird da ich zur Zeit zum Krankengeld eine Aufstockung vom Jobcenter bezahlt bekomme bis entschieden ist ob ich EU - Rente erhalte.
6 Antworten
Das Pflegegeld, dass Du bekommst, wird nicht auf Dein HartzIV angerechnet. Das kannst Du überall im Web finden.
Anders ist es, wenn Du damit Deine Freundin "bezahlst". Dann hat die ein Einkommen, das natürlich auf ihr HartzIV angerechnet wird. Sie müsste es auch versteuern z.B.
Es überprüft aber keiner, was Du mit dem Pflegegeld wirklich machst (so lange es nicht über's Konto geht) - ob Du also z.B. Deine Freundin damit zum Essen einlädst, Ihr mal einen Strauß Blumen kaufst, sie damit zum Einkaufen schickst...
Das Pflegeld ist für dich persönlich. Also zweckgebunden. Das hat nichts mit der Freundin mit ALG II zu tun.
Wenn deine Freundin dir unentgeltlich bei den alltäglichen Sachen hilft, dann sollte sie das auch angeben, weil das von der Rentenversicherung anerkannt wird.
Wenn sie aber für einen Lohn bei dir arbeitet, dann musst du es melden. Du musst dafür sorgen, dass sie versichert ist. Im Haushalt passieren die meisten Unfälle!
Pflegegeld wird bei dem Pflegegeld Empfänger nicht angerechnet, da es ja dazu dient,das die häusliche Pflege gesichert ist.
Wenn du regelmäßig jemanden dafür bezahlst,das er dich pflegt,muss die Person das angeben und bekommt es angerechnet auf Harz4 /Steuern,etc.
Pflegegeld wird nicht angerechnet! Kenne eine Familie die H4 bezieht und der Behinderte Sohn hat pflegestufe 3. wird nicht angerechnet.
das gilt aber nur, wenn Angehörige (also hier das eigene Kind) gepflegt werden ....
Am besten du fragst beim Jobcenter direkt nach. Aber ich denke schon, dass das Pflegegeld angerechnet wird. Ist ja quasi ein zusätzliches Einkommen.
ok
Das Pflegegeld ist kein Einkommen, sondern für den zu Pflegenden persönlich. Zweckgebunden.
Anders ist es, wenn die Freundin als "Lohn" dieses Pflegegeld erhalten sollte, dann wird es angerechnet.
Es wird nicht angerechnet, wenn der zu Pflegende ALG II bekommt und Pflegegeld erhält.