Wieviel kann man bei Hartz 4 selbstständig dazuverdienen?
Wieviel kann man als sogenannter Aufstocker maximal selbstständig verdienen um trotzdem noch Leistungen vom Jobcenter zu beziehen auch wenn es nur 5€ sind, bzw. wenigstens noch die Krankenkasse bezahlt zu kriegen und ab wieviel ist man komplett raus.
6 Antworten
Du kannst soviel maximal selbständig verdienen, ohne aus dem Leistungsbezug zu fallen, dass dein individueller sozialrechtlicher Bedarf durch dein anrechnungsfähiges Einkommen nicht gedeckt wird. Da wir nicht wissen können, wie hoch dein Bedarf ist, können wir die Frage auch nicht benatworten.
Zudem wird dich das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor Erreichen der vollen Bedarfsdeckung auffordern dürfen, vorrangig Wohngeld zu beantragen.
Lass die Finger von der Selbstständigkeit, Minimalismus zahlt sich auf Dauer nicht aus, es gibt andere Beschäftigungstherapien mit denen man sich geistig fit halten kann.
Wenn du jeden Monat mehr als 450 € Bruttoeinkommen hast,bist du automatisch Kranken und Pflegeversichert,das muss dann dein Arbeitgeber und du zahlen,also hätte sich das dann schon mal erledigt !
Wie viel du verdienen kannst,damit du noch Anspruch auf eine Aufstockung hättest,hängt von deinem individuellen Gesamtbedarf laut SGB - ll ab.
Würdest du zum Beispiel alleine in einer angemessenen Wohnung leben,die angenommen 380€ warm kosten würde,dazu würden dann derzeit noch 391 € Regelsatz kommen,somit läge dein Bedarf bei 771 €.
Du könntest also beispielsweise 1200 € Brutto verdien,denn darauf könntest du min.300 € an Freibeträgen geltend machen. Diese 300 € würden dir dann von deinen angenommenen 900 € Nettoeinkommen abgezogen,das ergäbe dann dein anrechenbares Einkommen,du hättest dann also noch 600€ anrechenbares Einkommen.
Da dein Bedarf aber bei 771 € liegen würde,würdest du eine Aufstockung von 171 € bekommen.
Dein "Einkommen" wäre der Einnahme-Überschuss. Dieser wird wie anderes Erwerbseinkommen verrechnet. 100 € Freibetrag plus 20 % vom übersteigenden Betrag
Den Leistungsatz minus die Anrechnungsbeträge ... siehe SGB II
der Ansatz ist aber grundsätzlcih falsch .. schau Dich leiber nach einer Existenzgründerunterstützung um ...