Wieviel kann man bei Hartz 4 selbstständig dazuverdienen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst soviel maximal selbständig verdienen, ohne aus dem Leistungsbezug zu fallen, dass dein individueller sozialrechtlicher Bedarf durch dein anrechnungsfähiges Einkommen nicht gedeckt wird. Da wir nicht wissen können, wie hoch dein Bedarf ist, können wir die Frage auch nicht benatworten.
Zudem wird dich das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor Erreichen der vollen Bedarfsdeckung auffordern dürfen, vorrangig Wohngeld zu beantragen.

max0023 
Fragesteller
 17.01.2014, 14:06

danke

Lass die Finger von der Selbstständigkeit, Minimalismus zahlt sich auf Dauer nicht aus, es gibt andere Beschäftigungstherapien mit denen man sich geistig fit halten kann.

max0023 
Fragesteller
 17.01.2014, 14:05

Kann man hier auch irgendwo die sinnloseste Antwort auswählen?

Urknall  17.01.2014, 19:11
@max0023

Nö, kann man nicht. Aber Selbstständige die nur soviel verdienen wollen, damit ihnen die Steuerzahler die KV weiterhin bezahlen müssen, sprich sie noch Anspruch auf ergänzendes ALG II haben, tun sich auf Dauer selbst keinen Gefallen damit. Davon mal ab, dass irgendwann das Jobcenter auf die Idee kommen wird, die Selbstständigkeit würde nicht genug abwerfen und Du musst Dich weiterhin auf Vollzeitjobs bewerben, oder das Finanzamt sagt irgendwann bis hier her und nicht weiter, weil es ein Minusgeschäft ist. Selbstständig setzt sich aus "Selbst" und "ständig" zusammen, das Wort Alibi kommt darin nicht vor. Entweder ist man bereit ab Beginn der Selbstständigkeit voll durch zu starten, oder man lässt es bleiben, alles andere fährt früher, oder später mit Hurra gegen die Wand.

Wenn du jeden Monat mehr als 450 € Bruttoeinkommen hast,bist du automatisch Kranken und Pflegeversichert,das muss dann dein Arbeitgeber und du zahlen,also hätte sich das dann schon mal erledigt !

Wie viel du verdienen kannst,damit du noch Anspruch auf eine Aufstockung hättest,hängt von deinem individuellen Gesamtbedarf laut SGB - ll ab.

Würdest du zum Beispiel alleine in einer angemessenen Wohnung leben,die angenommen 380€ warm kosten würde,dazu würden dann derzeit noch 391 € Regelsatz kommen,somit läge dein Bedarf bei 771 €.

Du könntest also beispielsweise 1200 € Brutto verdien,denn darauf könntest du min.300 € an Freibeträgen geltend machen. Diese 300 € würden dir dann von deinen angenommenen 900 € Nettoeinkommen abgezogen,das ergäbe dann dein anrechenbares Einkommen,du hättest dann also noch 600€ anrechenbares Einkommen.

Da dein Bedarf aber bei 771 € liegen würde,würdest du eine Aufstockung von 171 € bekommen.

max0023 
Fragesteller
 17.01.2014, 13:16

Danke für das Rechenbeispiel, aber du hast einen Denkfehler gemacht. Ich bin wie gesagt selbstständig und als Selbstständiger ist man eben nicht über den Arbeitgeber Kranken- und Pflegeversichert. Man hat ja in dem Sinne keinen Arbeitgeber sondern höchstens Auftraggeber wenns gut läuft.

isomatte  17.01.2014, 15:41
@max0023

Habe es eben gelesen,deshalb kannst du die Antwort von VirtualSelf als Beantwortung deiner Frage ansehen !

Deshalb kannst du aber trotzdem mein Beispiel als Anhaltspunkt annehmen,was dann bei dir noch dazu kommen würde,sind deine gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsbeiträge die du von deinem anrechenbarem Einkommen zusätzlich absetzen kannst.

Was aber zu berücksichtigen ist,das man vorrangig Wohngeld beantragen muss !

Das entfällt dann nur,wenn du nach dem Bezug des Wohngeldes immer noch Hilfebedürftig laut SGB - ll sein würdest.

Dein "Einkommen" wäre der Einnahme-Überschuss. Dieser wird wie anderes Erwerbseinkommen verrechnet. 100 € Freibetrag plus 20 % vom übersteigenden Betrag

max0023 
Fragesteller
 17.01.2014, 14:07

danke

DerHans  17.01.2014, 14:33
@max0023

Wenn du aus deiner Selbständigkeit nicht mal soviel verdienst, dass du deine Krankenversicherung zahlen kannst, solltest du diese Selbständigkeit schleunigst an den Nagel hängen.

Das ist keine Selbständigkeit sondern Selbstausbeutung
wahrheitfinder  08.09.2014, 21:28
@DerHans

Wenn es nur ein Nebenerwerb ist, warum nicht? Es kommt ganz auf den zeitlichen Aufwand an.

blacksweet  22.06.2015, 13:38
@DerHans

Heisst das, man sollte besser auf der faulen Haut liegen und es nicht versuchen vom Amt weg zu kommen? Oder soll man warten bis es irgentwann mal Arbeitsstellen gibt, bei der man ausreichend Geld verdienen kann, um keine Hilfen mehr erhalten zu müssen? Oder ist es evtl Schwachsinn sich selbständig zu machen, weil man ja nicht weiss, ob die Firma nach einer gewissen Anlaufphase hohe oder niedrige Umsätze erwirtschaftet? Also wer soetwas vor hat der noch Hilfen vom Amt erhält, muss sich ja dringend vorher erkundigen , wie alles abläuft. Derjenige wird bestimmt keine grossen Rücklagen haben, um gerade in der Anfangszeit plötzlich irgentwelche Fixkosten auch ohne Hilfen auffangen zu können, wenn es vielleicht mal wenig Aufträge gibt für die neue Firma und somit auch keine Umsätze. Keiner kann das vorher so genau wissen und wenn es jemanden gibt der alles vorher weiss, der möge sich bezüglich der kommenden Lottozahlen bitte bei mir melden :) .

Den Leistungsatz minus die Anrechnungsbeträge ... siehe SGB II

der Ansatz ist aber grundsätzlcih falsch .. schau Dich leiber nach einer Existenzgründerunterstützung um ...

max0023 
Fragesteller
 17.01.2014, 14:07

danke