Was sind die Nachteile einer Aufstockung für Selbständige beim JobCenter?

4 Antworten

Nein du musst bereit sein dich zu bewerben und dem Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen nicht als Arbeitgeber

Als Selbständiger muss man sich nicht bewerben. Man ist schließlich nicht arbeitslos.

@chaostheorie314

Das stimmt aber du bist nicht selbstständig sondern willst erst ein Gewerbe gründen. Das ist zwar gut von dir aber das Arbeitsamt wird dir diesen "Spaß" nicht finanzieren sondern als studierter Mathematiker mit einer abgeschlossenen Ausbildung bist du auf alle Fälle vermittelbar. Man wird dir an Herz legen einen Job zu besorgen, Berufserfahrung zu sammeln und dich DANN selbstständig zu machen. Deine selbstständigkeit werden sie dir nicht finanzieren schließlich gibt es überhaupt keine Garantie ob du damit Erfolg haben wirst.

@Mickerig

Die Garantie gibt es nie, aber andere Selbständige bekommen trotzdem eine Aufstockung.

@chaostheorie314

Weil sie selbstständig waren und schon was am laufen hatten. Aber von der Erwerbslosigkeit zum selbstständigen ist unwahrscheinlich besonders wenn man bereits gut qualifiziert ist und Arbeit finden könnte.

Du müsstest dann für die nächsten 6 Monate zusätzlich zum Antrag eine Anlage EKS - ausfüllen, darin dann unter anderen deine geschätzten Einnahmen und Gewinne angeben, anhand dieser würde dann eine evtl.Aufstockung berechnet.

Diese Anlage EKS - findest du auch im Internet zum ausdrucken, auch den ALG - 2 Hauptantrag und andere benötigte Anlagen.

Auf Dauer wird es diese Unterstützung aber auf keinen Fall geben, wenn du auch in einer normalen Anstellung deinen Lebensunterhalt mehr als decken könntest, dass Jobcenter wird sich das ganze dann ggf.1 Jahr ansehen und wenn es da keine positiven Fortschritte zu verzeichnen gibt, dann wird man dir wohl früher oder später ans Herz legen deine Selbstständigkeit aufzugeben.

Wer selbstständig ist, kann in Notlagen für eine begrenzte Zeit beim JC die Hand aufhalten. Die gucken sich das ein Jahr an. Ist das Konzept dann nicht tragfähig, gehts an die Arbeitssuche. Eine Hilfe zur Selbstständigkeit/Gründung ist gesetzlich nicht vorgesehen zumindest nicht im SGB II. Das wäre gegenüber den Wettbewerbern am Mart nicht fair. Keine Chance.

Eine Hilfe zur Selbstständigkeit/Gründung ist gesetzlich nicht vorgesehen zumindest nicht im SGB II

Bist Du Dir da sicher? Nach Meiner Kenntnis bieten die Jobcenter durchaus "Gründungsberatung" für Selbständige und auch finanzielle Unterstützungmöglichkeiten.

@Agamemnon712

Ja, sofern sich aus der Beratung und dem Profiling Hinweise ergeben dass eine Selbstständigkeit tragfähig sein könnte. Der FS hat aber vor Leistungen zu beziehen um dann die gemeinte Förderung zu erhalten. Vllt habe ich das falsch verstanden. Die "Gründungsberatung" ist im grunde nur dazu da um den SB die Sicherheit zu geben, dass das Vorhaben grundsätzlich ok ist und man ruhig für 1 Jahr die Chance zu dem Versuch einräumen sollte. Die Förderung finanzieller Art ist marginal. D.h. die Kredite die ggf notwendig werden, müssen ohnehin von Dritten kommen

Würde ich für diese Monate den vollen Hartz IV Satz + Miete erhalten?

Meiner Einschätzung nach Ja.

Vielleichst solltest Du Dich einer Gründungsberatung bei der IHK oder einer vergleichbaren Institution unterziehen.

Du kannst Dich auch vom Jobcenter auf Unterstützungsmöglichkeiten für Selbständige beraten lassen.