Hartz IV und gutes Auto!

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Wie VirtualSelf schon geschrieben hat,darf jeder ALG - 2 Bezieher ein KFZ - im Zeitwert von 7500 € besitzen !

Da jedem ein so genanntes Schonvermögen von min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen zusteht,gesamt also min.3850 €,würdest du bei ca.11300 € liegen. Hast du also außer dem KFZ - kein weiteres Vermögen,wird dir das KFZ - mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben.

Normalerweise steht einem ein Schonvermögen von 150 € x die Lebensjahre zu + diese einmaligen 750 €.

Würdest du also min.25 Jahre alt sein und kein weiteres Vermögen besitzen,dürftest du das KFZ - ohne weiters besitzen.

Denn dann stünden dir außer dem Wert eines KFZ - von 7500 €,noch einmal 25 Jahre x 150 €= 3750 € + einmalig 750 € = 4500 € + 7500 € = gesamt also 12000 € zu.

Leider schreibst Du nicht, warum Du diese Frage stellst. - Geht es um Dich? Du schreibst in einem Kommentar:

"Ich fahre selbst ein Polo Bj 90 ;)"

Also geht es doch wohl um jemand anderen. - Warum interessiert Dich das?

Falls jemand, der von Hartz IV lebt, einen entsprechend großen Vermögensfreibetrag hat, kann er sich davon solch ein Auto kaufen.

Falls derjenige ein Darlehen aufgenommen hat, kann er sich davon auch solch ein Auto kaufen.

Und falls derjenige das Auto gar nicht gekauft hat, sondern es gehört jemand anderen, und er darf es fahren, dann geht das ja auch.

Wenn es Dich also brennend interessiert, frage die Person direkt. Vielleicht ist sie ja bereit, Dir Auskunft zu geben.

wenn man 12000 € auf der Seite hat für ein neues / teures Auto, ist man normalerweise nicht bedürftig & damit dürfte man wohl kaum Alg2 bekommen.

Warum soll die Allgemeinheit für jemanden bezahlen, der sein Geld für ein Auto verpulvert, wenn ein deutlich billigeres Auto auch reichen würde???

mrkingkong96 
Fragesteller
 01.02.2014, 18:21

Danke für die Info :) Ich fahre selbst ein Polo Bj 90 ;)

SimonG30  01.02.2014, 18:30
@mrkingkong96

Und mit dem kommt man ja auch wunderbar von A nach B.

besitzen ? bedingt. weist der Mensch nach, dass das Fahrzeug ausriechende zeit vor dem Antrag in seinem Besitz war, wird man unter der premisse, dass das Auto z.b. für die arbeitssuche noch benötigt wird, dann darf das fahrzeug behalten werden. es muss als wertgegenstand allerdings bei Antragsabgabe benannt werden ggf. inclusive DAT Gutachten.

kaufen ? never ever! als Harz IV Empfänger darfst du FÜR DIE ALTERSVORSORGE ein gewisses vermögen vorrätig halten. dies aber bestimmt weder in bar, noch auf einem tagesgeldkonto etc. d.h. die Mittel das Fahrzeug zu erwerben dürften erst garnicht vorhanden sein. kommen sie von außerhalb, muss dies selbstverständlich angegeben werden...

lg, Anna

Ich habe eine Frage und zwar wenn jemand Hartz IV nimmt kann man dann ein gutes Auto im Wert von 12.000 € kaufen oder macht das Jobcenter Probleme..

Grundsätzlich ist der Besitz eines Autos im Wert von 12.000, das ja dem Vermögen zuzurechnen ist, nicht notwendigerweise ein Problem.

Das Auto selbst darf generell einen Zeitwert von 7500€ haben, ohne dass man beim Jobcenter auch nur die Brauen heben darf.
Ist es teurer, muss der übersteigende Betrag den allgemeinen Vermögensfreibeträgen zugeschlagen werden. Und hier hast du ja mindestens 3100€ frei (zzgl. 750 für besondere Anschaffungen). et voilà .. und schon bist du bei fast 12000€. Voraussetzung ist natürlich, dass du kein weiteres Vermögen hast, aus fas die Freibeträge Anwendung finden.

Nichtsdestotrotz wird die Frage der Bezahlung relevant, denn zahlst du 12.000€ bar, hast du ein ernstes Problem, da 12.000 € über der Freibetragsgrenze liegen.
Kein Problem wäre eine Finanzierung oder ein geschenktes Auto.