Mekrt es das Jobcenter, wenn ich in das außereuropäische Ausland reise?

4 Antworten

Das ist grundsätzlich nicht verboten.Allerdings musst Du Dich abmelden.Nein,ein solcher Abgleich und Datenaustausch ist offiziell nicht üblich bzw.gestattet.Ob es doch gemacht wird kann ich mit 100%iger Sicherheit nicht sagen.Wenn dann stichprobenartig,flächig wäre der Aufwand zu groß.Grüßle

Nein wird es nicht. Woher sollen die auch wissen das man bei denen ist.

Du muss Ortsabewesenheit beantragen, mindestens 4 Wochen vorher. Wenn du aktuell keine Maßnahme machst oder zu erwarten ist, dass du innerhalb des Zeitraums den du weg willst Arbeit aufnehmen wirst, sollten die dir das genehmigen. Du musst dich dann nach Rückkehr persönlich beim Jobcenter zurückmelden. All das gilt übrigens bescheuerterweise sogar für Wochenenden.

Du kannst natürlich trotzdem fliegen ohne Bescheid zu geben, allerdings hast du dann, wenn es rauskommt ein ernstes Problem, deine Leistungen werden gekürzt und je nachdem auch zurückgefordert und du bist außerdem während deiner Abwesenheit nicht versichert.

Ja nachdem wie dein Sachbearbetier drauf ist, könntest du Glück haben und er könnte dir die Ortsabwesenheit auch später genehmigen als innerhalb der 4wöchigen Frist vorher. Manchmal ergibt sich sowas halt kurzfristig. In Extremfällen machen die auch schonmal Ausnahmen, z.B. bei Trauerfällen oder so.

Wenn du es trotzdem riskieren möchtest zu fliegen, würde ich es Ende der Woche/übers Wochenende machen. Dann ist jedenfalls das Risiko geringer, dass es jemand merkt. Immerhin arbeiten die beim Jobcenter dann auch nciht. Alllerdings bleibt der fehlende Versicherungsschutz usw. bestehen.

Für deine Daten am Flughafen interessiert sich kein Mensch. Die werden der Behörde nicht weitergeleitet. Stellt dir mal den ganzen Aufwand vor. Woher sollen die dort überhaupt wissen, das du Hartz IV beziehst.

Bedenke aber, dass alle Ausgaben, die du im Ausland tätigst auf deinen Kontoauszügen auftauchen, es sei denn du nimmst nur Bargeld mit.

Man ist immer  versischert, nicht nur am Wohnort. Der Versischerungsschutz wird durch Urlaub nicht unterbrochen. Man soll denen nicht alles auf die Nase binden, sonst kommt man nie zu  etwas. Man ist schließlich kein Sklave und  Wochends ist man außerdem sehr wohl versischert. Die beim Jobcenter bekommen ja auch nicht am Wochenende den .... hoch. Warum sollte man es dann als Leistungsempfänger. Man ist trotz Hartz4 noch ein freier Mensch und hat Anspruch auf ein Menschenwürdiges Leben.

Du musst jede Abwesenheit beim JobCenter melden und sie dir genehmigen lassen.

Tust du das nicht und das Amt kommt dahinter, winkt dir eine Sanktion.

Wie hoch können solche Sanktionen sein. Anmerkung: Ich beziehe nur zum Übergang 2 Monate ALG II bis ich wieder normal arbeite. Allerdings möchte ich die 8 Wochen nicht sinnlos zuhause sitzen. Danke!

@sapel

Die Höhe der Sanktionen kann ich dir nicht sagen.

Allerdings ist mir vor einigen Jahren mal ein Fall zu Ohren gekommen, wo eine Frau ihre Mutter in einer anderen Stadt besucht hat ohne das zu melden.

Dieser Frau hat das Amt die Bezüge für einen Monat komplett gestrichen.

Ich weiß aber nicht, ob das eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Fallmanagers ist und ob das heute noch genau so gehandhabt wird.

Ich würde das auf jeden Fall melden, sicher ist sicher.

@Kandahar

Danke Dir! Das Problem ist, dass man als Hartz IV Empfänger erst nach 3 Monaten Anrecht auf Urlaub bzw. Ortsabwesenheit von 3 Wochen hat. Oder mit anderen Worte: ich bin dazu verpflichtet die Zeit abzusitzen.

@sapel

Du willst ja nur für drei Tage weg. Diese drei Tage ändern wohl wenig. Außerdem muss man die Zeit nicht absitzen, nur weil man dem Amt zur Verfügung stehen muss.

Die merken das nur, wenn du dadurch einen Termin verpasst.

Du solltest dich bei denen aber trotzdem abmelden. Urlaub hast du auch als Arbeitssuchender.