Werden bei Niedriglöhner die Hartz IV aufstocken müssen,auch das Kindergeld angerechnet werden?

7 Antworten

der jenige der aufstockt ist besser gestellt. nehmen wir mal an eine familie hat einen gesammtbedarf von 1200 euro, das einkommen aus arbeit beträgt 1200 euro brutto ( 1000 netto), kindergeld 184 euro. die familie hätte also 1184 euro monatlich ohne aufstockung zur verfügung. wenn diese fam. aufstocken würde hätte sie ein anrechenbares einkommen von 184 euro kindergeld und 710 euro lohn. 290 euro bleiben anrechenfrei (freibetrag). 1200 bedarf minus 894 einkommen ergibt eine leistung der arge von 306 euro. gesammteinkommen mit aufstockung wären also 1000 euro lohn plus 184 euro kindergeld plus 306 euro aufstockung = monatliches gesammteinkommen von 1490 euro, während es ohne aufstockung nur 1184 euro wären. wenn man mit wohngeld und kiz besser gestellt wäre, hätte man keinen aufstockenden hartz4 anspruch, da dieses vorrangige leistungen sind.

kindergeld wird immer zu 100% angerechnet, aber bei vielen lohnt sich alg2 gar nicht, da sie viel mehr bekommen würden(gilt nur für arbeitnehmer) wenn sie zusätzlich zum kindergeld den kindergeldzuschlag beantrage, sind bis zu 145€ und dazu noch wohngeld,

Wenn jemand so wenig verdient, daß er den Lebensunterhalt der Eltern nicht bestreiten kann, kann er auf ALG 2 aufstocken. Somit wird das Kindergeld voll angerechnet. Wenn er aber soviel verdient, daß es für die Eltern reicht, aber für die Kinder nicht, gibt es die Möglichkeit, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Dann wird das normale Kindergeld nicht angerechnet. Der Vorteil: Mann ist nicht mehr Hartz 4ler und hat meist auch ein paar Euro mehr in der Tasche.

Hallo Gelehrter!

Eigenes Einkommen jeder Art muss vorrangig zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes benutzt werden. Einkommen ist: Eigenes Gehalt, Zuschuss zum Gehalt, Kindergeld usw.

Also alles, was aufs eigene Konto kommt.

So gesehen wird auch das Kindergeld angerechnet, wenn jemand zu seinem eigenen Einkommen, dass er aufgrund von Arbeit erzielt hat, zusätzliche Sozialleistungen erhält, weil das Gehalt zu niedrig ist.

Es gibt einen gesetzlich bestimmten Bedarf. Alles was darüber hinaus geht, wird angerechnet. Aber ein Berufstätiger hat mehr Bedarf als jemand, der zu Hause bleibt.

Schöne Grüße

Die "Aufstocker" sind auch nur Hartz IV-Bezieher, die eben ein Einkommen haben, was ihren Bedarf nicht deckt. Aber es ist und bleibt Hartz IV. Entsprechend wird das Kindergeld auch voll als Einkommen angerechnet.