Hartz 4 ALG2 Schwanger und Umzug

6 Antworten

Steht mir ein Umzug in eine größere andere Wohnung zu??

Möglicherweise. Entscheidend ist für die Anerkennung der Notwendigkeit eines Umzuges ist nicht, dass die Wohnung nicht der maximal zulässigen Größe entspricht, sondern dass die Wohnung unzumutbar klein oder beengt ist.

Und das wäre sie beispielsweise. nach den Hamburger-KdU-Richtlinien nicht - sowohl größenmäßig als auch von der Zimmeranzahl.
Daher solltest du vor Ort nachfragen oder - besser - einen Antrag stellen und abwarten, was das Jobcenter entscheidet, wobei im Grundsatz tatsächlich erst Anspruch ab Geburt besteht. Doch auch dieses wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt.

MausiMama1988 
Fragesteller
 03.01.2012, 14:56

Soll ich einen "Probeantrag" dann bei meinem jetzigen Jobcenter einreichen oder bei dem, welches zukünftig für mich zuständig wäre (nach dem umzug) ? Da ich in eine größere Stadt ziehen möchte, wäre dann auch ein anderes Jobcenter für mich zuständig.

Steht mir ein Umzug in eine größere andere Wohnung zu?? benötige keine Erstausstattung und keine Umzugskosten. Es geht mir nur um die monatliche Miete.

SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung "(1) (...) Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

Demnach geht es gar nicht um die Größe der neuen Wohnung, sondern lediglich um deren Kosten. Bleiben die gleich, benötigt man auch keine Zusicherung für die Übernahme der neuen Kosten.

Ansonsten schon, und dann gilt laut Absatz 4: "Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (...)."

Erforderlich ist ein Umzug, wenn das JobCenter (nach einem Antrag auf Zusicherung) dies so entscheidet, oder danach die Widerspruchsstelle (wenn man Widerspruch einlegt gegen eine negative Entscheidung), oder danach das Sozialgericht (wenn man das anruft nach einerm negativen Widerspruchsbescheid).

Hilfreich bei einer Prognose kann so ein Forum sein wie dieses - oder aber die örtlichen Richtlinien. An unserem Ort sehen die so aus: http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm

Da kann ein kommendes Kind schon früh berücksichtigt werden, siehe unten bei Posterin Larah 10. Und da kann eine neue Wohnung erforderlich sein, wenn die alte Bude eben bald zu klein sein wird:

"(5) Erforderlich kann ein Umzug zum Beispiel sein (...) f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse; hierbei sind die bei Anerkennung eines dringenden Wohnbedarfs im Rahmen der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines als räumlich unzureichend beschriebenen Wohnverhältnisse zu Grunde zu legen. Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen: aa) für 2 Personen 1 Wohnraum und insgesamt 30 m2 Wohnfläche der Wohnung, bb) für 3 Personen 2 Wohnräume und insgesamt 50 m2 Wohnfläche der Wohnung,(...)"

Weiter im Text: "Zusätzlich ist zu beachten, dass Kindern eigener Wohnraum zur Verfügung stehen muss. Ob zum Beispiel bei Geschwistern die gemeinsame Nutzung eines Raumes zumutbar ist, hängt von der Besonderheit des Einzelfalles ab (zum Beispiel Größe des Raumes, Altersunterschiede, Geschlecht). Auch zukünftig entstehender Wohnraummehrbedarf ist zu berücksichtigen (zum Beispiel bei Schwangerschaft ab der 14. Woche);"

Das können die Richtlinien an anderen Orten ganz anders sehen, das kann ein Sozialgericht ganz anders sehen. Der Beweis liegt dabei wie üblich im Pudding - also in der Praxis. Daher rechtzeitig eine Zusicherung beantragen und notfalls Rechtswege beschreiten (wie Widerspruch beim Amt und dann evtl. Klage beim Sozialgericht).

Gruß aus Berlin, Gerd

solange das 2. Kind nicht geboren ist, hast du keinen Anspruch auf eine größere Wohnung; wegen der schlechten Wohnverhältnisse wäre es natürlich zum jetzigen Zeitpunkt sehr ungünstig in eine gleich große Wohnung umzuziehen!! Du solltest dich mit dem Fallmanager in Verbindung setzen, ab wann du umziehen kannst, wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf! Den Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft bekommst du ab der 13.SSW. Also teile deinem Fallmanager die Schwangerschaft mit, damit du dieses Geld nicht verlierst.

MausiMama1988 
Fragesteller
 01.01.2012, 15:08

Ja das mache ich sowieso :-) ! also denen das schriftlich mitteilen.

Sandrawe  01.01.2012, 15:24
@MausiMama1988

mach das persönlich!! die brauchen den Mutterpass!!

Larah10  02.01.2012, 16:52
@Sandrawe

Der Mutterpass geht das Jobcenter nichts an, da er auch geschützte, nicht leistungsrelevante Daten enthält . Beim Arzt bekommt man ein entsprechendes Formular, aus dem der Name der Mutter , die Schwangerschaftswoche und der voraussichtliche Geburtstermin hervorgehen... und mehr braucht das Jobcenter nicht zu wissen ;) - Falls man Unterlagen persönlich beim Jobcenter einreicht, die Abgabe immer mit Datum und Stempel bestätigen lassen, z.B. auf einer mitgebrachten Kopie. Ansonsten hat man keinen Nachweis für die Abgabe.

MausiMama1988 
Fragesteller
 03.01.2012, 14:45
@Larah10

Ich kenne das Prozedere diesbezüglich schon. Ich hab damals meiner Fallmanagerin n auszug aus dem Mutterpass gesendet & ein kurzes Schreiben. Dann war das Thema eigentlich schon abgehagt. Als sie noch was wissen wollte, schrieb Sie mir ein Brief und fertig. Also persönlich musste ich da noch nie hingehen.

Leider steht Dir keine neue Wohnung zu, aber wenn Du das dem Amt vernünftig erklären kannst, dann hast Du eine gute Chance eine andere Wohnung zu bekommen. Natürlich nur, wenn etwas frei wird oder ist, aber da ist ja schon das nächste Problem. Es gibt zu wenig Wohnungen.

MausiMama1988 
Fragesteller
 01.01.2012, 15:11

Also jetzt würde ich sowieso nicht umziehen ! Erst wenn ich so im 7Monat schwanger bin oder eben ab der Geburt.

Also es geht mir praktisch nur darum ob ich jetzt ewig mit 2 Kindern in der Wohnung bleiben MUSS oder ob ich umziehen darf. Zumal heißt es nicht 3 Personen = 75qm ?

Ab wann zählt denn dann eine Person?

Bei der Berechnung der angemessenen Wohnungsgröße werden Kinder im Babyalter nicht berücksichtigt, in dieser Hinsicht ändert sich für dich also nichts.

MausiMama1988 
Fragesteller
 01.01.2012, 15:09

und ab wann wird ein Baby dann berücksichtigt?

Larah10  02.01.2012, 16:58
@MausiMama1988

"Bei der Berechnung der angemessenen Wohnungsgröße werden Kinder im Babyalter nicht berücksichtigt"

Im SGB II/ bei ALG2 geht es rein um die Anzahl der "Personen in der Bedarfsgemeinschaft" .... das wird nirgendwo eingeschränkt durch "Kinder erst ab Alter xy Monaten/ Jahren" o.s. Für das Baby wird ab Geburt sein eigener Bedarf (= sein Regelsatz + seine kopfanteiligen Unterkunftskosten) ermittelt und sein eigener Leistungsanspruch berechnet. Die angemessene Wohnfläche richtet sich nicht nach dem Alter, sondern nach der Kopfzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - bei 3 Personen je nach Bundesland 70 - 80 qm, teils mit Zuschlägen für Alleinerziehende: http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 .

Falls das Jobcenter querschießt bei der Zustimmung zum Umzug wegen Vergrößerung der BG/ mehr Raumbedarf, kann sich vielleicht auch das Jugendamt mal die derzeitigen Räumlichkeiten ansehen und ggf. einen Umzug unterstützend befürworten. (Vor allem, wenn es ansonsten darauf hinausliefe, dass eines der Kinder im selben Raum wie die Mutter schlafen müsste und im Zimmer anwesend wäre , während Mama vielleicht mal "fesselnden" Herrenbesuch über Nacht hat - was ja ihr gutes Recht wäre..^^)

Den Anspruch auf eigene Wohnfläche hat das Kind ab Geburt. Wie weit im Voraus der zukünftige Bedarf schon vor der Geburt berücksichtigt wird, wenn ein Umzug ansteht, liegt letztlich im Ermessen des Sachbearbeiters , sofern es ihm die örtlichen Richtlinien nicht vorgeben (z.B. in Berlin ist der zukünftige Wohnraumbedarf bereits ab der 14. SSW zu berücksichtigen). - Die "nachbarschaftlichen" Probleme betreffen das Mietrecht, nicht das Jobcenter, und sind ggf. über den Vermieter zu regeln.

MausiMama1988 
Fragesteller
 03.01.2012, 14:53
@Larah10

Ah okay, danke für die super Antwort Larah10 ! Ich würde dann gerne in eine andere (größere) Stadt ziehen. Da ich wie gesagt auch nicht Mobil bin und mein 2 Jähriger Sohn auch Fördermaßnahmen bezüglich seiner geistigen Entwicklung benötigt. Das Jugendamt kennt uns auch bereits, ich habe auch eine Ansprechpartnerin dort. Allerdings geht es da nur um die Fördermaßnahmen meines Sohnes.

Also könnte ich meine Jugendamtberaterin auch mal auf das Thema Wohnungswechsel ansprechen, falls mein Sachbearbeiter rumm zickt??

Ansonsten müsste eines der beiden Kinder bei mir im Schlafzimmer auf dauer schlafen. Was aber auf dauer ja nicht so gut wäre. Denke das versteht sich von selbst ! Zumal mein Schlafzimmer auch nicht sehr riesig ist. Es hat gerade Platz für mein Bett , meinen Schrank und eine TV Komode.