Umzug in der Schwangerschaft

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30m2 für zwei Personen dürfen nach jeder kommunalen Richtlinie unzumutbar beengt sein.
Das heißt, die Zustimmung des Jobcenters wird ein MUSS sein; da in einigen Richtlinien Schwangere schon als zwei Personen zählen (spätestens ab 13 SSW), wird m.E. auch Wohnraum für das Baby berücksichtigt werden müssen. D.h. ihr hab Anspruch auf eine Wohnung für 3, was einer Größe von etwa 75m² entspricht (Zimmeranzahl ist egal).

Also: Ab zum Amt, schnellstens Umzug beantragen, neue Wohnung suchen, genehmigen lassen, mit dem Umzug verbundene Kosten beantragen bis hin zur notwendigen Erstausstattung für euch als Erw. und das Kind.

augustmami01 
Fragesteller
 30.04.2013, 13:40

Danke für die seriöse Antwort. Zu Wem muss Ich das Schreiben denn schicken? Zu dem letzten Bearbeiter der für unseren ALG2-Antrag zuständig war oder direkt allgemein zur Arge oder zu dem Job-Vermittler mit dem Ich auch in Kontakt stehe? Würde das lieber Schriftlich als Persönlich machen, da ich im Moment starke Schwangerschaftsbeschwerden habe.

Was darf / muss ich dann alles Beantragen? Die Übernahme der Kaution? Die Kosten für den Umzug? Evtl. auch Küche oder Waschmaschine? (weil das hier zu unserer Wohnung gehört und wir somit dies nicht besitzen)

VirtualSelf  30.04.2013, 18:06
@augustmami01

Schick es einfach als Einschreiben an das zuständige Jobcente; die müssen es intern weitereleiten.

"Beantragen" darfst du, was dir gerade einfällt; sinnvollerweise solltest du aber nur solche Sachen beantragen, die vom Jobcenter zu leisten sind.
Kaution? Klar
Waschmaschine und Küche? Selbstverständlich ... und zwar als BEIHILFE (Erstausstattung), nicht als Darlehen, mit dem Verweis darauf, dass die alten Sachen zur gemieten Wohnung gehörten.

Einerseits dürfen wir von unserem Vermieter aus nicht mit 3 Personen in einem Zimmer leben

Bei Nachwuchs darf der Vermieter da gar nicht mit reden. Eher wird das Jugendamt Ärger machen wenn es davon erfährt!

Kurz und knapp: Neben einer neuen (größeren Wohnung) steht euch auch ein bezahlter Umzug zu. Des weiteren auch die Erstausstattung für das Baby, sowie Geld für dich z.B. für Umstandskleidung usw.

Dieser Anspruch besteht ab der 13. SSW, da man in Deutschland legal bis zur 12 SSW abtreiben darf. Daher gibt es vorher kein Geld, aber ab dann gibt es alles... bzw. manches (wie Baby Erstausstattung) gibt es gestaffelt, alle paar Monate ein bisschen. Auch wenn es bei euch fast soweit ist, aber dass steht dir auch nachträglich noch alles in voller Höhe zu, maximal beim Mehrbedarf für dich könnte es sein, dass Du rückwirkend nichts bekommst.

Wichtig: Wenn ihr euch nun eine neue Wohnung sucht, dürft ihr direkt für 3 Personen suchen und das Baby voll mit einplanen. Da müsst ihr nicht bis zur Geburt warten... wo kämen wir da hin... leben ja zum Glück doch noch in einem Sozialstaat :)

Ach ja und ich weiß das so genau, da ich das auch gerade alles mit mache... bekommen auch noch etwas ALG 2 und heiraten demnächst und Kind kommt dann auch bald :)

augustmami01 
Fragesteller
 30.04.2013, 13:30

Also erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Heisst das, dass wir gleich eine größere Whg für 3 Personen suchen können? Weil ich dachte auch, dass das Baby noch nicht zählt und wir erstmal nur für 2 Personen suchen dürfen. Sollte Ich dann lieber erst einen Antrag auf eine Zustimmung zum allgemeinen Umzug stellen oder gleich ein Angebot vorlegen und danach fragen? Finde es erstmal besser die Situation zu schildern und mir dann ein Info-Schreiben einzuholen wo steht, wieviel m2, wie hoch die Miete, und ob das Baby mitzählt? LG

Der Umzug sollte klar gehen, aber das Amt muss die neue Wohnung genehmigen. Bis der Umzug erfolgt, vergeht dann ja eh noch etwas Zeit, man muss ja erst mal was finden, von daher sollte das schon fuer 3 Personen zaehlen. Macht Termin beim Sachbearbeiter, lasst euch sagen, welche Voraussetzung die neue Bude zu erfuellen hat (qm, Preis) und macht euch dann auf die Suche nach einer neuen Wohnung. Dann wieder zum Amt, Genehmigung einholen, Mietvertrag unterschreiben, eigene Wohnung kuendigen und der Umzug kann starten nach der Kuendigungsfrist.

augustmami01 
Fragesteller
 30.04.2013, 13:41

Vielen lieben Dank. Freue mich sehr über eure Hilfe

Suche Dir eine passende Wohnung, ca. 60 qm, dann frag die Arge, ob sie die Miete dafür übernehmen. Für 2 Personen sind 60 qm O.K. Bei der Größe ist das Baby noch nicht berücksichtigt. Dagegen dürfte die ARGE keine Einwendungen haben. Achte auf günstige Miete, also keine Luxusaustattung.

augustmami01 
Fragesteller
 30.04.2013, 13:32

Vielen Dank für deine Antwort. Nee nee, kein Luxus. Wichtig ist uns nur das wir auch Platz für das Baby haben, bzw. man nicht gleich vor unserem Ehebett steht wenn man zur Tür rein kommt. (man kann halt so nie Besuch empfangen)

Also sollte ich deiner Meinung nach, gleich eine Wohnung vorzeigen ohne vorher eine allgemeine Zustimmung zum Umzug einzuholen? Vielen Dank im Vorraus. LG