nachwuchs als grund für umzug - jobcenter?
hallo, ich kenne mich mit hartz 4 leider nicht aus, bin aufstocker von alg1 und bekomme 450 euro alg 1 und die miete wurde von alg 2 übernommen.
1 ZKB - 55qm2 und 350 warm, laut den wäre die jetzt 5 euro zu teuer.
ich wollte umziehen in eine 2ZKB - 50qm2 und auch 350 warm - ich bin im 7 monat schwanger und brauche zwei zimmer, zudem die jetzoge wohnung auf dem land ist und nur ein kindergarten/und schulbus fährt, ich kein auto hab und hier nicht wegkomme.
ich muss den umzug genehmigen lassen, jedoch ist die frage ob ein neugeborenes ein grund dafür ist.
es heißt ja immer ' die können noch im elternschlafzimmer schlafen, dem stimme ich zu aber finde da 1 zimmer für wohnen-schlafen und baby zu wenig ...
zudem weiss ich nicht wie es ist mit anträge auf übernahme der kaution (500 euro, als darlehen) und einer erstaustattung ( die wände sind dort zu streichen-ist nurputz- und es ist keine küche drin, hab gelesen man kann einen antrag auf erstaustattung für die wohnung stellen.
hat jemand von euch erfahrung ?
1 Antwort
Du hast doch schon eine Wohnung und diese ist doch sicher auch ausgestattet,was ist denn mit dieser nicht OK ?
Eine Erstausstattung wirst du für dein Kind bekommen und wenn es nicht deine eigene Küche ist die in deiner Wohnung steht dann würde darauf auch ein Anspruch bestehen,sonst könntest du ggf. ein zinsloses Darlehen beantragen.
Stelle einfach deinen Antrag auf Umzug und gebe deine genannten Gründe an und dann musst du erst mal abwarten,lege auch ein Nachweis über deine SSW - vor,sollten sie das noch nicht haben.
Denn es kommt mir so vor als hättest du ihnen das noch nicht mitgeteilt.
Du bekommst 450 € ALG - 1 und deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) wird übernommen.
Da kann nämlich etwas nicht stimmen,denn wenn ich von deinen 450 € ALG - 1 deine 30 € Versicherungspauschale abziehe,dass muss das Jobcenter theoretisch machen,dass steht dir auf sonstiges Einkommen zu,wenn du diese nicht schon anderweitig geltend machst,dann blieben von deinen 450 € max. 420 € anrechenbares Einkommen übrig.
Dir stehen aber erst mal alleine lebend 404 € Regelsatz zu und ab deiner 13 SSW - ein Mehrbedarf von 17 % deines Regelsatzes,also kämen hier noch mal 68,68 € bis zur Geburt dazu.
Dein Anspruch würde also mit Mehrbedarf bei min. 472,68 € liegen und da dir normalerweise nur 420 € vom ALG - 1 angerechnet werden dürfen,fehlen dir min. ca. 52,68 €,die dir ab der 13 SSW - zugestanden hätten,wenn du außer deinem ALG - 1 kein weiteres Einkommen hast.