Darf ich mit dem Kindsvater zusammen ziehen trotz ALG2?

8 Antworten

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Maßgeblich ist doch der Mietbetrag, eine Freundin von mir hat alleine mit ihrem Kind eine 3RWG bezogen. 

Informiere dich was in deiner Gegend als angemessener Wohnraum zählt :) Meistens ist es leichter als man zunächst denkt. 

Ich wünsche dir Alles Gute für die Zukunft und deinem Freund dass er bald einen Job findet 

Lasst euch nicht von solchen schrecklich negativen Menschen herunterziehen. Wir haben in diesem Land so viele Möglichkeiten. Und solange ihr vor habt wieder arbeiten zu gehen muss auch nichts unangenehm sein, denk immer daran, wenn ihr wieder arbeiten geht, gebt ihr all die Hilfe die euch zuteil geworden ist wieder zurück :) 

Ich bin auch kürzlich Mutter geworden und lebe mit meinem Freund von Bafög und ALGII, aber er ist bald fertig und geht arbeiten und ich werd ab September auch arbeiten. 

Die ALG Zeit geht vorüber, gerade mit Kind ist das wichtig :) 

Danke für die liebe Antwort :) ALG2 ist zwar scheise aber ich kann auch schlecht sagen : "ja ernähre ich mein Kind halt lieber von nichts als ALG2 zu beantragen". Du hast recht grade für sowas solche Hilfen ja da und mein Freund bemüht sich auch einen Job zu bekommen. Nochmal vielen herzlichen Dank ♡ :) sollte echt mehr Menschen mit dieser Einstellung geben :)

nichts zu danken :) ach naja die Meinungen über Menschen die ALGII beziehen sind im allgemeinen nicht die Besten, aber daran sind leider auch Viele selbst schuld. Wie gesagt, ihr strebt beide einen Job an, da ist nichts verwerflich, wenn man gerade noch Leistungen bezieht. Denk einfach immer daran, die Menschen die wie dieser Typ keifen und mit Negativität spucken sind die Unglücklichsten. Wer weiss was ihm widerfahren ist. Seine Mutter hat ihm Missgunst vermittelt, er kann nichts dafür. Wir machen das besser :) <3 

Achso, und lass dir hier nichts wegen der Größe der Wohnung erzählen. Entscheidend sind die Kosten :) 

Meine 2RWG ist zum Beispiel teurer als die 3RWG meiner Freundin. 

Das Amt bezahlt dir auch ein Schloss, wenn es im Rahmen wäre :D 

Im Internet gibt es Tabellen, merk dir nur die Heizkosten und die Bruttokaltmiete (Wichtig, das ist etwas Anderes als die Kaltmiete, die kannst du bequem ausrechnen) und dann such nach Wohnungen. 

Du kannst zum Beispiel bei der Vonovia (die vermieten fast in jeder Stadt) mal anrufen, ob die in deiner Stadt vermieten. Schildere Ihnen deine Situation und die finden die passende Wohnung für dich :) 

@LudmillaLustig

Vielen vielen lieben dank nochmal :)

Da ein Baby laut Grundgesetz die gleichen Menschenrechte hat, wie jeder andere auch, kannst du auch auf eine Wohnung für 3 Personen mit 70 qm bestehen. Lass dich nicht abwimmeln, mit dem Spruch: Ein Baby zählt nicht als Person, erst ab dem 1. Lebensjahr.

In vielen Gemeinden bekommt man vor der Entbindung schon eine Wohnung für 3 Personen, das kann aber das Jobcenter selber entscheiden. Ihr müsst also mal nachfragen, wie die das bei euch machen. Einige machen das ab der 13. Woche, andere 1 Monat vor der Geburt, und wieder andere erst ab Geburt.

Da ein Baby laut Grundgesetz die gleichen Menschenrechte hat, wie jeder andere auch, kannst du auch auf eine Wohnung für 3 Personen mit 70 qm bestehen. 

Dem Baby werden ja nicht seine Menschenrechte aberkannt, nur weil es nicht es nicht vom Tag seiner Geburt an einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat. Das hat ein Kind wohl längst nicht in allen Familien.

Vor etwa drei Jahren wurde es in Berlin so gehandelt, dass du Anspruch auf eine größere Wohnung erst hattest, wenn das Baby geboren war. Und wenn du eine Wohnung hattest, die nicht extrem zu klein war, dann gab es noch ganz offiziell die Lesart, dass ein Kind erst im Alter von 6 Monaten ein Grund ist zur Vergrößerung der Wohnung, vorher wäre  das Kind kein Grund für zusätzliche Wohnfläche.

Das habe nicht irgendwo gehört, diese Fälle habe ich als Sozialberaterin selbst gehabt.

@EstherNele

Jedes Jobcenter handelt da anders.

6 Monate ist ja noch okay, aber wenn z.b. eine größere Wohnung erst ab 3 Jahre bewilligt wird, finde ich das schon heftig.

@Laury95

Also das mit den drei Jahren habe ich auch zum ersten Mal gehört und ich arbeite schon eine Weile in dem Bereich.

Natürlich kannst du mit ihm zusammen ziehen,wenn ihr das ganze wegen der Schwangerschaft macht und eine Familie in dem Sinne gründen möchtet,ob euch dann gleich eine größere Wohnung zugestanden würde kommt auch immer auf das Wohnungsangebot an,möglich ist es zumindest,dass könnt ihr aber nur persönlich oder schriftlich mit dem Jobcenter klären !

Zusammenziehen darfst Du mit dem Kindesvater, aber das Jobcenter gesteht den Antragstellern bei solchen Konstellationen regelmäßig nur bis zu 60qm² zu. Erst ab 3 Jahren hat das Kind Anspruch auf ein eigenes Zimmer.

Erst mal sind es für 2 personen bis zu 65qm und zweitens hieß es vor ein paar jahren bis das Kind 1 ist. Ich bezweifle dass die das jetzt auf 3 erhöht

@JenniNeedsHelp

Die von Dir erwähnten 65qm werden nur für den Landkreis Teltow erwähnt, in anderen Informationen stehen jeweils 60qm.

Zudem kann jedes Jobcenter dies nach eigenem Spielraum handhaben. Es gibt nirgends ein Urteil, das zwingend dem Kleinkind das Recht auf ein eigenes Zimmer zuspricht. Es gibt lediglich Urteile aus dem Jahr 2006 von drei Landessozialgerichten und diese sind nicht allgemeinverbindlich.

Warum sucht ihr euch nicht eine 3-Raum-Wohnung mit 60 qm? Immerhin müsst ihr die auch noch bezahlen, wenn dein Freund oder vielleicht auch mal beide einen Job habt.

In diese Wohnung könnt ihr jetzt schon ziehen und habt aber auch von Anfang an ein Kinderzimmer.