Hausratversicherung nach Umzug teurer! Sonderkündigungsrecht?

11 Antworten

Ich bin sehr überrascht über die vielen verschiedenen Antworten. Hat hier keiner die Frage richtig gelesen? Wenn der Versicherer aufgrund Umzug den Beitrag erhöht, ändern sich hier die Vertragsbedingungen. Und dies rechtfertigt ein Sonderkündigungsrecht !!! Also kündigen und neue Versicherung suchen oder mit der bisherigen verhandeln. Beim Kfz ändert sich ja auch am Jahresende nichts, trotzdem gilt hier -wie übrigens bei allen Versicherungen -außer Lebens- und Kapitalversicherungen usw.- ein Sonderkündigungsrecht, sobald sich Vertragsinhalte ändern (hier ist auch die Versicherungsprämie Vertragsbestandteil !

baraba  05.08.2013, 09:16

@suwusch - das ist so nicht richtig. Wenn man nur einen Ortswechsel und eine neue Grösse der Wohnung meldet, besteht eine Rechtsnachfolge, d.h. dass der Vertrag an sich unverändert weiterläuft, sich aber die Risikodaten ändern. Ausser der Vertreter macht einen generell neuen Vertrag, dazu müsste der Kunde aber eine Kündigung des vorangeganenen unterschreiben. Dann gibt es eine neue Polizzennummer, Laufzeit und eventuell einen teureren Tarif.

Mit der KFZ Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun, denn diese unterliegt - wie viele Sparten - einem eigenen Kündigungsgesetz.

Wir haben also die Frage durchaus richtig gelesen und ein Sonderkündigungsrecht wäre bei einer neuen Polizze gar nicht nötig, sie könnte in einer bestimmten Frist wieder ( meist Übernahme der Polizze ) noch gekündigt werden.

Die Begründung der Versicherung wundert mich schon sehr. Denn ich kenne eigentlich keine Versicherung, die die Prämie nach Einbruchssicherungen berechnet. Es sei denn der Wertsachenanteil wird auf eigenem Wunsch erhöht.

Hast Du denen denn lediglich die neue Anschrift mitgeteilt? Oder war jemand da, und Du hast eine Vertragsänderung (möglicherweise auf einen neuen Tarif) unterschrieben?

Was aber auch sein könnte ist, dass sich die Regionalstufe durch den Umzug geändert hat. (vom Land in die Stadt gezogen, oder in eine andere Stadt gezogen). Das würde dann kein außerordentliches Kündigungsrecht begründen, sondern Du könntest dann nur ordentlich, d.h. mit frist von 3 Monaten zum Ablauf kündigen.

Die Beiträge werden ja meist straßengebunden bzw. nach PLZ berechnet und auch die Versicherungssumme wird pauschal ermittelt. Wem das nicht paßt, der darf gerne eine andere Summe und dadurch bedingt auch einen anderen Beitrag abverlangen. Ein Umzug wird jedenfalls als Kündigungsgrund nicht akzeptiert, so ja die Vereinbarungen.

ich persönlich finde bereits 14 EUR im Monat für 65 qm recht hoch, solche Preise mache ich in den Größenordnungen höchstens mit Luxusversicherungsdeckungen, in denen echt alles drin ist.

Ansonsten wäre zu schauen, was für eine Regionaleinstufung deine neue Adresse hat. Wenn Du von Region 1 (seltenes Risiko) auf Region 3 gehst, kann das den Beitrag schonmal verdoppeln.

Die Erhöhung gibt normal kein Sonderkündigungsrecht. Es wurde nicht MEHR Prämie für das GLEICHE Risiko verlangt, sondern für mehr Risiko auch mehr Prämie. Trotzdem würde ich mir mal online beim Versicherer ein Angebot rechnen. Ist es gleich - Pech und mal woanders rechnen bzw. beraten lassen, um zur nächsten Hauptfälligkeit zu wechseln. Ist es billiger, den Ausdruck dem Berater vorlegen und eine Anpassung verlangen.

Hallo dysturbed, es besteht ein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung (Frist 1 Monat nach Zugang der Erhöhung). Viele Grüße Thomas Wiener

Candlejack  04.08.2013, 12:56

ich bitte um Nennung des § im VVG bzw. um die Einordnung in z.B. §40, in denen eine Prämienerhöhung bei gleichbleibendem Risiko eine Sonderkündigung selbstverständlich rechtfertigt. Andernfalls würde ich mir die Äußerung mit dem Monat noch einmal stark überlegen.

Candlejack  05.08.2013, 09:02
@thowie

Tatsache und basiert nicht auf dem üblichen § zur Beitragserhöhung. Ist wohl noch nicht bei jedem verankert, aber man lernt immer wieder dazu. :-)

VersInfo  09.08.2013, 22:07
@Candlejack

Schon mal aufgefallen das der Link zu den VHB2010 führt und es sich dabei um ein unverbindliches Muster handelt? Davon kann also der Versicherer abweichen..... Das ist wie bei der UVP, ist ein kann, aber kein pauschales Muss.

In der Kfz Versicherung habe ich auch kein außerordentliches Kündigungsrecht wenn sich die Prämie aufgrund Ummeldung und anderer Regionalklasse ändert. Tzzzzzz

thowie  10.08.2013, 09:39
@VersInfo

Ja richtig , das sind die VHB 2010, ich habe mich verschrieben.

Natürlich sind grundsätzlich die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen maßgebend, aber mir liegen die Bedingungen bzw. der Vertrag des Fragestellers nicht vor, daher auf Grundlage der VHB. Der Fragesteller kann ja nun den Paragraph in seinem Vertrag nachschauen und sieht was bei ihm drinsteht.

Information der Verbraucherzentrale NRW: Zitat: "Wer in eine andere Stadt zieht, kann die Hausratversicherung kündigen, wenn dabei der Beitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone steigt. Spätestens einen Monat, nachdem die erhöhte Beitragsrechnung zugestellt wurde, muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen. Wirksam wird sie dann einen Monat nach Zugang bei der Assekuranz.!

http://www.vz-nrw.de/Kuendigung-von-Versicherungsvertraegen-1

Der Vergleich mit der KFZ Versicherung ist übrigens überflüssig! (oder sind das bei Ihnen Hausratbedingungen?)Tzzzz

Candlejack  10.08.2013, 23:55
@VersInfo

Schon mal aufgefallen das der Link zu den VHB2010 führt und es sich dabei um ein unverbindliches Muster handelt?

Natürlich, bin ja nicht doof und kenne auch Musterbedingungen aus der Ausbildung. Sowohl die des Gesamtverbandes als auch die der Südstern. Allerdings sind das Muster, die übernommen werden dürfen und somit besteht die Chance, dass einige Versicherer diese übernehmen und tatsächlich Kündigungsrechte einräumen.

Kfz ist was anderes als HR, aber egal...