Darf das jobcenter mir den Umzug wirklich verweigern trotz angemessener wohnung etc?

9 Antworten

Also erstmal war es früher mehr als üblich das sich Geschwister ein Zimmer teilen. Egal wie das Temperament war. Aber es gab auch immer ein Elternteil, meist der Vater, der dann für Ordnung gesorgt hat.

Das mag schuldet dir nichts. Du solltest wirklich dankbar sein, dass du das bekommst was du bekommst.

Ich hoffe du warst nicht zu fördern bei deinem Berater. Lass doch einen kommen und sich das ansehen. Vielleicht hat er eine andere Meinung als dein Berater.  

Übrigens hab ich auch ein paar Jahre auf einem Schlafsofa geschlafen damit wir nen Kinderzimmer haben. Geht alles.

Eine Notwendigkeit für einen Umzu7g besteht nicht. Einem Arbeitslosen steht ein Zimmer pro Person zu.

Wenn die neue Wohnung nicht teurer ist als die jetzige, darfst du auf eigene Kosten umziehen und das JC zahlt einfach weiter. Wenn die neue Wohnung etwas teurer ist, darfst du auch auf eigene Kosten umziehen und die Differenz selbst zahlen.

Das interesssiert da keinem wie man lebt und wie es mit den Kindern läuft Rückzugsmöglichkeiten ect. Ich wohne mit meinen beiden Töchter in eine 2 Zimmer Wohnung, schlafe seit 4 Jahren auf der Couch... Interessiert beim Amt niemanden!!! Sind der Meinung 50m2 sind vollkommen angemessen!!!

Dazu muss ich mal folgendes sagen: Es gibt unheimlich viel Menschen, die arbeiten gehen und auch in einer derartigen Wohnsituation leben. 60 Quadratmeter sind ausreichend für 2 kleine Kinder und eine Erwachsene. Wenn das Kinderzimmer zu klein ist, musst Du eben ein bißchen umräumen. Du hast ein eigenes Schlafzimmer? Wenn das größer ist, gib es den Kindern und zieh ins Kinderzimmer um. Ich kenne Familien, da schläft der/die Alleinerziehende auf einer Schlafcouch im Wohnzimmer, und die Kinder - wenn es denn unbedingt sein muss - haben jeder ihr eigenes Zimmer. Das sind kleine Kinder, was muss man da nach Geschlechter trennen? Das ist doch völliger Unfug. lg Lilo

Die Höchstgrenzen für angemessenen Wohnraum ist nicht einheitlich. Für meine Region Hannover liegt sie für 3 Personen bei 75m².

http://www.jobcenter-region-hannover.de/site/unterkunft_heizung/

Solch eine Aufstellung wird es mit Sicherheit auch für Deine Region geben.

Das Bundessozialgericht hat sich leider nicht konkret dazu geäußert, ob jedes Kind einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat, sondern hat im Urteil BSG, vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R die schwammige Formulierung "Jedenfalls müssen Größe und Zuschnitt einer Wohnung einen gewissen Rückzugsraum für das Schulkind wie für den erwachsenen Elternteil ermöglichen." gewählt, was natürlich jeden Jobcenter-Mitarbeiter freie Hand gibt.

Mit anderen Worten: Antrag stellen und Besuch der Job-Center-Leute gut vorbereiten. Ein wichtiger Punkt ist natürlich nicht zuletzt die Miethöhe. Im mittlerer Lage in Hannover darf die Miete incl. Heizkosten ohne Strom nicht höher als ca. € 500,--