hilfe, zahlt das amt die wohnung wenn die eigenen eltern die vermieter sind?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn du einen mietvertrag vorlegst dann wird die miete bezahlt.

Sicherlich wird -bei entsprechender Formulierung des Antrages- das Amt die Miete übernehmen, so ist das nun halt mal in Deutschland, was für die in Not geratenen Hilfe suchenden auch gut so ist, dass es diese Möglichkeit gibt. Man kann sicherlich heil froh sein, wenn man selbst nicht in eine solche Situation kommt oder gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


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komisch....beim poppen brauchte es keine hilfe....aber jetzt soll das amt sprich die gesellschaft dafür zahlen...super einstellung! und bei den ansprüchen kommt einem doch das K****. ne 2-3 zimmer wohnung, ne ist klar. noch ein paar Wünsche? ja das amt zahlt auch wenn die eltern die vermieter sind, du bist mit deinem kind dann eine eigene BG. wieviel dir an zusteht sagt dir das amt. das die eltern für ihr kind zahlen sollen ist auch nicht unbedingt korrekt, denn es gibt ja wirklich leute die nicht arbeiten wollen oder eben...nun ja, eim poppen das ein oder andere vergessen und sich dann wundern blöd rum zu stehen. nur die stehen in dem alter auch in 10 jahren noch blöd da. das ist ja das ärgerliche. was ist mit dem vater? der hat bei den zahlungen erstmal vorrang.

das Amt zahlt dir rein gar nix da du keine 25 bist und zudem deine Alten unterhaltspflichtig wenn du keinen job hast - und das mindestens bis 25. Außerdem ist dein Ex unterhaltspflichtig für das Kind - und falls er nicht zahlungswillig oder zahlungsfäig ist, springt das Amt ein und streckt die Kohle vor die sch dann irgendwann mal wieder mit Zins und Zinseszins holt. Du kannst nicht allen Ernstes erwarten, das das Amt den Wohlstand deiner Alten auf Kosten der Allgemeinheit finanziert. Es wird dir auch keine Wohnung finanzieren, die deinen Ansprüchen genügt - sondern es ist da klipp und klar geregelt was dir zusteht - ab 25....Und wenn du dann irgendwann mal eine der Hütten der Alten erbst, ist die kohle dann auch futsch, weil sich dann das Amt an dem Vermögen bedient... und das ist auch richtig so

maryann1404  02.04.2010, 11:17

noch nie nen Mittzwanziger gesehen, der alleine wohnt, Hartz 4 bekommt, Kinder hat und und und? mach mal TV an! Wieso sollen die Eltern zahlen? Vielleicht nen Teil. ne Art Kindergeld... Das wüsste ich aber, dass mein Kind später auf fauler Haut sitzt und sich das Leben von mir finanziert... ne ne ne..

Jaskan  02.04.2010, 11:27

@stevfol Du hast leider überhaupt keine Ahnung, weil Du in dieser Situation noch nicht gewesen bist.

Panikgirl  02.04.2010, 11:37
@Jaskan

DH Stefvol - einzig gute Antwort hier!!!!!!!!!!!

maryann1404  02.04.2010, 11:43
@Panikgirl

stefvol und Panikgirl könnten ein Forum eröffnen.. Was sie hier rauslassen ist nicht so ganz richtig.. was hat das Alter mit der Wohnung zu tun? was hat es mit 25 auf sich? leben jetzt alle bis 25 auf Kosten der Eltern? schnall´ich nicht..

Panikgirl  02.04.2010, 11:58
@maryann1404

Dann lies mal das "neue" Gesetz. Eltern haben für ihre Kinder aufzukommen bis zum 25. Lebensjahr. Finde ich ja auch bei einigen echt schlimm, wenn sie Kids haben, die zu faul sind zum arbeiten etc. - aaaaber sich bereichern dürfen finde ich wohl total daneben. Mache Du doch ein Forum auf mit dem Titel - "Die Eltern sollten sich doppelt bereichern dürfen" - Hallo? Hartz IV ist gedacht für die Bedürftigen und nicht um sich zu bereichern auf Kosten von uns die arbeiten gehen. Komisch: Viele gehen malochen wie die Irren - aber ein Haus könnten sie sich dennoch nicht leisten. Es ist schier ein Witz, wenn dies möglich wäre, zumal die eh keine Mietzahlung entrichten müssten. Mal nachdenken an Deiner Stelle täte echt gut!

VirtualSelf  02.04.2010, 19:05
@Panikgirl

@Panikgirl
Du hast das SGB II-Recht nicht wirklich verstanden.
Zunächst eimal hat im Grundsatz jeder 18-jährige mit einem Kind das Recht auf eine eigene Wohnung, d.h. die 25 Jahre-Grenze ist alles andere als absolut, sondern es gibt eine Reihe von Gründen, die einen früheren Auszug möglich und notwendig machen.
Davon getrennt sind die Unterhaltsverpflichtungen zu sehen, die sich allerdings nicht nach SGB II-Recht richten und für die andere Altersgrenzen und besondere Voraussetzungen gelten, wenn der Auszug rechtmäßig ist.

LeLLide55  02.04.2010, 19:31
@VirtualSelf

ausziehen kann sie ja, das war doch gar nicht die frage respektive die antwort, aber die alten müssen löhnen bis sie 25 ist, wenn sie studiert dann sogar bis 27....

VirtualSelf  02.04.2010, 20:05
@LeLLide55

Nö ... ganz so einfach ist das Unterhaltsrecht (und das ist maßgeblich, nicht die 25-Jahre-Grenze des SGB II) nun doch nicht.
Das heißt: Unterhaltsansprüche sind immer getrennt vom SGB II zu prüfen und zu beurteilen.

juergenius  17.06.2010, 23:06

Das ist ja wohl eine Auskunft unter aller S-- Kritik! Stefvol!!

Bitte etwas mehr Fachwissen oder raushalten!

Die Miete muss gezahlt werden! Den Eltern ist es nicht zumutbar, wenn nach längerer Zeit die Kinder wieder zurückkommen, schon garnicht zwangsweise!

-> Zum jugendamt -> zum Rechtsanwalt

Die Eltern werden bei einer evtl. Verhandlung auch gewinnen!

Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen oder wieder aufzunehmen, da die elterliche Betreuungs- und Aufsichtpflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Wenn die Eltern dich nicht wieder aufnehmen, greift die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 1 und 3 SGB II, wonach auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung und den vollen Regelsatz hat.

Für "Kinder", welche bereits vor dem 17.02.2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern gehörten (war das bei dir der Fall ? ) , gilt dieses grundsätzliche "unter 25" - Verbot (das Ausnahmen vorsieht) eh nicht - sie durften bereits mit Erreichen ihrer Volljährigkeit ausziehen (aufgrund einer Gesetzesänderung dann später erst mit 25 Jahren). Spätestens sobald dein Kind da ist, ist das aber alles sowieso kein Problem mehr, weil du mit deinem Kind eine eigene BG bildest und Anspruch auf eine eigene Wohnung für 2 Personen hast.

Bei Bedürftigkeit und ALG2-Anspruch steht dir derzeit eine angemessene Wohnung für eine Person zu, ab Geburt des Kindes eine angemessene Wohnung für 2 Personen. Je nachdem, wie weit deine Schwangerschaft bereits vorgeschritten ist, kann/ sollte die ARGE aus Wirtschaftlichkeitsgründen (um unnötige Umzüge zu vermeiden) deinen zukünftigen erhöhten Wohnraumbedarf ggf. jetzt schon berücksichtigen , bevor das Kind da ist (in Berlin z.B. ab der 14. Schwangerschaftswoche).

Bundessozialgericht Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R: Bei Vermietung unter Verwandten sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.

Bundessozialgericht Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R: Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Entscheidend ist dabei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen.

Ihr solltet aber schon aus eigenem Interesse einen schrift. Mietvertrag absschließen, u. du solltest die Mietzahlungen an deine Eltern durch Zahlungsbelege nachweisen können. Bar-Zahlung ist mWn zwar nicht verboten, kann aber zu unnötigen Problemen mit der ARGE führen.. insofern wäre Banküberweisung anzuraten.