Hand heben

9 Antworten

"Die Hand heben" ist eine Umschreibung für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, früher Offenbarungseid. In der Bank ist es aber eher unüblich, und die Hand wird bei der EV auch nicht mehr gehoben...

Bei der Bank mußt du nicht die Hand heben. Das machst du bei einem Gerichtsvollzieher. Das bedeuted, du gibst eine eidestaatliche Versicherung ab. Dann hast du die nächsten 3 Jahre Ruhe vor deinen Gläubigern.

ja, das bedeutet, dass man nicht mehr seinen finanziellen verpflichtungen nachkommen kann, derjenige kann einen titel vom gericht bekommen, ,

Das ist eine andere Bezeichnung für die eidesstattliche Versicherung der Zahlungsunfähigkeit, aber nicht bei der Bank sondern beim Gerichtsvollzieher

ja man legt damit einen Offenbarungseid ab und bestätigt das man nichts hat...