Hallo, Flex o web-Schule -Fernschule, wie wird das mit der gesetzlichen Schulpflicht geregelt. Bitte Antworten, nur von Personen die sich auskennen?

2 Antworten

Du könntest beim Schulamt eine Ausnahme von der Schulpflicht beantragen. Das Amt wird sich dann lange in Schweigen hüllen und verzweifelt nach einem Ablehnungsgrund suchen. Dann kann es sehr hilfreich sein, wenn du in dieser Phase im Amt vorbeischneist und dem freundlichen Schulbeamten deine Situation schilderst. Nur dann lernt er zu seinen Akten auch mal ein Gesicht und eine persönliche Geschichte kennen und es wird ihm deutlich schwerer fallen, deinen Antrag abzulehnen. Ansonsten können dir Vereine wie die Schulfrei-Bewegung und der BVNL weiterhelfen.

Mit Ausnahmegenehmigungen seitens des zuständigen Schulamtes aufgrund Erkrankungen, die es schwer machen, ein Schulgebäude regelmäßig aufzusuchen.
Was sehr schwer möglich ist.

Dann gibt es Organisationen wie die Freilerner-Solidargemeinschaft, dem BVNL und diverse Gruppen auf FB.
Diese helfen Familien, die sich - aus unterschiedlichsten Gründen - dazu entscheiden, die Bildung ihrer Kinder in die eigene Hand zu nehmen.
Näheres kannst du auf deren Seiten lesen.

Normalerweise wird mit Fernschulen nicht die Schulanwesenheitspflicht erfüllt, wenn es sich um Kinder handelt, die in Deutschland gemeldet sind.