23, Fernschülerin, Kindergeld und ALG2?

4 Antworten

So wie Reanne dir schon geschrieben hat würde das Kindergeld komplett angerechnet werden, leider auch die Nachzahlung, da es als Einkommen gilt. Da nützt es auch nichts wenn alles zu Deiner Mama aufs Konto geht, da sie es an dir auszahlen müsste.

Im Grunde ist das Kindergeld bei Hartz4 / Alg 2 empfängern nichts anderes als ein durchreichen von der Familienkasse zum Sozialamt.

Und es heimlich machen nützt nichts, da es regelmäßig überprüft wird. Selbst wenn du bzw. deine Mutter Kindergeld beantragt, hast du nichts davon außer die Arbeit den Antrag zu stellen, denn ich gehe mal davon aus das die Unterstützung inkl. Wohngeld höher ausfällt als das Kindergeld.

Bekommst du denn von deinen Eltern Unterhalt gezahlt,wenn ja wie viel ?

Laufendes Einkommen wird also im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip / Eingang auf dem Konto ) auf deine Leistungen angerechnet,ist die Anrechnung im Zuflussmonat nicht möglich,weil das schon Leistungen ohne Anrechnung gezahlt worden,dann wird das laufende Einkommen im Folgemonat angerechnet.

Das würde jetzt auf jeden Fall für das dann monatlich gezahlte Kindergeld auf dein Konto zutreffen.

Wenn du außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen hast,dann muss das Jobcenter von den derzeit 192 € Kindergeld eine 30 € Versicherungspauschale berücksichtigen,also darf dann nur 162 € auf deine Leistungen anrechnen.

Würde deine Mutter dir dann die Nachzahlung auch auf dein Konto überweisen,dann müsste diese auch nach dem Zuflussprinzip im Monat wo du es auf dein Konto bekommst angerechnet werden oder eben im Monat nach dem Zufluss,wenn du deine vollen Leistungen ohne Anrechnung des Einkommens bekommen hättest,weil eine Anrechnung nicht mehr möglich war.

Wenn du eine Nachzahlung bekommst,die nicht für den Monat des Zuflusses bestimmt ist und der Betrag deinen monatlichen Bedarf übersteigt,dann müsste die Nachzahlung als einmaliges und nicht als laufendes Einkommen gelten.

Dann müsste deine Nachzahlung meiner Ansicht nach auf einen Bezugszeitraum von 6 Monaten verteilt werden,es wird dann ein entsprechender Teilbetrag auf die monatliche Leistung angerechnet,es muss dabei auch der evtl.selber zu zahlende KK - Beitrag berücksichtigt werden,wenn durch die Anrechnung der Leistungsbezug entfallen würde.

Wäre nach diesen 6 Monaten Anrechnung noch was übrig,müsste dies dann als Vermögen gelten und das dürfte dann bis zum so genannten Schonvermögen nicht mehr auf die Leistungen angerechnet werden,du müsstest dann also nach den 6 Monaten normal dein ALG - 2 weiter bekommen.

Ja, wenn du dein Abi bei der ILS machst, dann bist du kindergeldberechtigt. Du musst aber an die Familienkassen alle 3 Monate Nachweise schicken, dass du mindestens 4 Hefte im Monat bearbeitest und die Korrekturen vorlegen.

Die Nachzahlung geht dann an das JC. Schließlich haben die 2 Jahre zu viel gezahlt

Das Kindergeld wird auf ALG2 angerechnet. Su bist verpflichtet, jede Veränderung zu mrelden. Rechne mit Überprüfungen, die Behörden sind alle miteinander vernetzt.