Haftpflichtversicherung bei angebohrtem Abwasserrohr

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Es ist ein Leitungswasserschaden an Gebäudeteilen entstanden. Derartige Schäden sind über die Wohngebäudeversicherung versichert. Die Mieter haben - unabhängig von einem eventuellen Verschulden - Anspruch darauf, dass die Gebäudeversicherung zur Regulierung der Kosten der Schadenbeseitigung herangezogen wird, da ja die Beiträge zur Gebäudeversicherung als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Sollte Euch ein Verschulden nachzuweisen sein (was ich bezweifle), kann Euch dann höchstens der Gebäudeversicherer in Regrass zu nehmen versuchen.

Vielen Dank, diese Antwort hilft mir schon einmal weiter :) An diese Versicherung haben wir gar nicht gedacht! Stimmt die zahlen wir ja jeden Monat brav mit den Mietnebenkosten!

Die Gebäudeversicherung zahlt aber nur die Leitungswasserschäden, die in de Folge durch diesen Fehler auftreten. Sie wird den Verursacher auf jeden Fall in die Haftung nehmen.

@DerHans

Das Gleiche gilt doch auch für die Reparatur der Schadenursache. Rohr wurde angebohrt = Rohrbruch (sofern versichert). Sofern Verschulden vorliegt wird Verursacher bzw. dessen PHV in Regress genommen.

@DerHans

Hm wem soll man da mehr glauben? Einem der Versicherungen nur verkauft oder einer Person die Schäden begutachtet? Denke die Antwort ergibt sich von selbst..... und die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden übrigens!

Dass ihr da Rohr angebohrt habt, ist nunmal eindeutig. Ebenso eundeutig ist das ein Mietsachschaden, der durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Für den Fall eines Umzugs ist man für eine Übergangszeit sogar an BEIDEN Vesicherungsorten versichert. Das ist also Quatsch, was da erzählt wird.

Die Ablehnung muss also andere Gründe haben. Entweder wurde die Prämie nicht gezahlt, oder ihr habt gar keine PH.

Das die Aussage der Haftpflicht Schwachsinn ist, weiß ich selbst! Das stand auch nicht zur Debatte.

Schublade auf* Und natürlich ich bin so dreist und habe keine Versicherung oder zahle die Prämie nicht und wende mich dann trotzdem im Schadenfall an die Versicherung! Natürlich! Vorsicht Ironie lässt grüßen! Schublade zu*

In diesem Fall hat nur einer den Nachteil und zwar die Versicherung.... Denn wir haben dort alle Versicherungen gekündigt und wo anders versichert! Wer uns als Kunde nicht möchte bekommt uns auch nicht.....

Ich gehe davon aus, daß bei der Haftpflicht die Privathaftpflichtversicherung gemeint ist. Diese kommt für Schäden auf, die du an fremden Eigentum verursachst..Außer natürlich bei Vorsatz. Die Wohnung ist Eigentum des Vermieters, also müßte die Privathaftpflichtversicherung dafür aufkommen. Es ist nur eine Theorie--ich habe wenig Ahnung von Versicherungen, aber so sehe ich das.

Die Haftpflicht muß zahlen, denn es spielt keine Rolle, wo wann und ob überhaupt. Ihr habt einen Schaden verursacht ohne Vorsatz, und das müssen die zahlen, laßt euch nicht abwimmeln, schaut in euren Versicherungsbedingungen nach da steht alles drinn was versichert ist!

da ihr den Schaden verursacht habt müsst ihr auch dafür aufkommen, aber dass sich die Haftpflicht versicherung drücken will ist eigentlich unerhört. Ich würde da nochmal nachhaken