Waschmaschine defekt! Wasserschaden! Wer zahlt?

12 Antworten

Endweder die Haftpflicht/Hausratversicherung der Vermieterin oder sie selbst. Ich bezweifel sogar das sie Versicherung zahlen würde, da die Vermieterin es in kauf nimmt das etwas kaputt geht, der Keller läuft ja scheinbar nicht nur einmal voll sondern ständig

Normal zahlt hier deine Hausratversicherung Schäden durch Leitungswasser und zwar zum Neuwert.

Hier würde ich meiner Versicherung gleichzeitig melden, dass die Vermieterin Rohrleitungsbrüche immer selbst behebt. Hier könnte dann der Versicherer mögliche Regreßansprüche prüfen.

Der Vermieter, wenn du den Zusammenhang beweisen kannst.

Läuft wohl auf eine Klage gegen die Vermieterin hinaus!

Die Waschmaschine ist durch die Hausratversicherung des jeweiligen Mieters gegen Schäden durch Leitungswasser versichert.

Wenigstens Du bringst nicht zuerst die Haftpflichtversicherung ins Spiel. DH