Mietrecht: Wasseranschluss in der Küche

9 Antworten

Ein funktionierender Wasseranschluss ist Sache des Vermieters. Die Installationskosten gehen also zu dessen Lasten, wenn nichts anderes vereinbart war (was hier offenbar der Fall ist).

Eine Verpflichtung zum Bereitstellen eines Warmwasseranschlusses besteht für den Vermieter aber nicht, da die Wohnung offenkundig mit dem bestehenden reinen Kaltwasseranschluss vermietet wurde.

Die notwendige Reparatur scheint zu Lasten der Vermieterin zu gehen. Ein funktionierende Wasseranschluss ist schon Pflicht des Vermieters


Kaltes Wasser in der Küche gibt doch schon häufiger. Da hilft eine Niederdruckboiler unter der Spüle. Den gibt es kostengünstig im Baumarkt und ist Sache des Mieters.


Für einen Durchlauferhitzer reicht meist der Anschluß (Steckdose) an der Spüle nicht. Es gibt aber auch welche, die einen Anschlusswert von max. 3kW haben. Der Boiler ist aber verbrauchstechnisch billiger.


Wie bekommt Ihr den warmes Wasser im Bad? Warscheinlich auch über einen Durchlauferhitzer. Teures Duschen und Baden:-(


So eine Wohnung ist mir auch schon "passiert" Also: Bei der nächten Wohnungssuche drauf achten, dass Wasser zentral angeboten wird und das eine Wasseruhr das warme Wasser auch für die Wohnung misst

vor dem Auftrag einer Reparatur muß man dies dem Vermieter mitteilen. Nur dieser darf den Auftrag eteilen. Ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen

@Mismid

Ja schon vom Prinzip ersteinmal ja, wenn der Vermieter aber nicht erreichbar ist dann geht auch ohne seine Zustimmung. Der Vermieter muss sich vor Übergabe selbst überzeugen, ob die Wohnung einwandfrei ist. Übergabe mit Mängeln, kann ja sofort Mietkürzungen nach sich ziehen

@t124terra

nein! Maximal offensichtliche Mängel. Und bei einer Übergabe kann ja schlecht überprüft werden ob eine Wasserleitung funktioniert wenn nichts daran angeschlossen ist. Erst wenn dem Vermieter der Mangel bekannt ist, kann er auch für Abhilfe sorgen. Nur wenn sich der Vermieter daraufhin nicht kümmert kann die Miete reduziert werden. Es reicht dem Vermieter einen Brief zu schicken. Eine ladungsfähige Adresse muß erja besitzen. In Notfällen (z.B Wasserrohrbruch) kann der Mieter natürlich auch selbst einen Handwerker beauftragen

Selbstverständlich gehört zu einer Wohnung im 21. Jahrhundert die Möglichkeit, sowohl im Bad als auch in der Küche warmes Wasser zu erzeugen. Man kann eine Wohnung auch ohne eine solche Möglichkeit vermieten, muss dann aber den Mieter ausdrücklich darauf hinweisen. Wenn das nicht passiert ist, habe ich daran gar keinen Zweifel. Was ich mich allerdings frage: Habt ihr das nicht gesehen, als ihr die Wohnung besichtigt habt?

Das Geld für die Reparatur gibt es nicht zurück. Hier gilt § 536 a II BGB:

§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn 1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder 2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

In Verzug kommt der Vermieter erst durch eine Aufforderung zur Mangelbeseitigung. Die hat es wohl nicht gegeben.

Das stimmt so nicht. Warmes Wasser gehört nicht zum Mindeststandard eines alten Hauses. Hier reicht der Kaltwasseranschluss völlig aus. MfG

Diese Antwort ist völlig falsch. Die Warmwasserzufuhr gehört nicht zum Standard einer Mietwohnung. Es sei dann, die Warmwasserversorgung ist schon von Mieteinzug vorhanden.

Es ist zwar üblich, dass in der Küche warmes Wasser vorhanden ist, aber es ist nicht zwingend erforderlich. Nur der Wasseranschluss selbst muss natürlich funktionieren. Diese Kosten muss auf jeden Fall der Vermieter übernehmen.

Sollten Deine Freunde länger in der Wohnung bleiben wollen, wäre zu überlegen, ob sie sich auch einen Warmwasseranschluss zulegen wollen. Diese Kosten müssten sie dann selbst tragen.

Warmwasser in der Küche muss nicht vorhanden sein.

Ein Boiler ist von der VM nicht geschuldet, auch kein Duchlauferhitzer. Die Vm muss sich also auch nicht an den Kosten beteiligen oder gar diese übernehmen, wenn ein Boiler angeschafft wurde.

Die Kosten des Installateur für die Kaltwaserversorgung, wenn diese nicht funktioniert hat, hat die VM dann zu tragen, wenn sie auf den Mangel hingewiesen wurde. Die VM schriftlich zur Kostenübernahme auffordern, gleichzeitig ankündigen, wenn keine Zahlung bis z. B. 10.04.2010 geleistet wird, wird die Rechnung ( aber nur Instadsetzung des Kaltwasseranschlusses ) mit der künftigen Miete verrechnet.

Wurde die VM nicht informiert und Deine Bekannten haben einfach jemand beauftragt, bleiben sie auf den Kosten sitzen.