Haften wir für meine Schwester?

5 Antworten

  • Aus welchem Rechtsgrund soll Deine (arbeitslose-) Schwester an die Krankenkasse 5000 € bezahlen???
  • Inkasso und Gerichtvollzieher betreffen ausschließlich die Schuldnerin (Deine Schwester), nur deren persönliche Habe ist pfändbar.
  • Ihr haftet nicht für deren Schulden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Müssen wir ihre Schulden zahlen ?

Normalerweise Nein.

Kann ein Inkasso rein kommen und unsere Wertgegenstände weg nehmen ?

Ein "Inkasso" nicht aber ein Vollstreckungsbeamter kann das theoretisch tun.

Eventuell könnt Euch rechtlich gegen die Pfändung wehren. Etwaiges Stichwort: "Drittwiderspruchsklage".

Nein Ihr haftet nicht für eure Schwester.

Theoretisch kann ein Gerichtsvollzieher vorbei kommen und Ihre Gegenstände pfänden, allerdings kann es dabei natürlich vorkommen, dass er " versehentlich " auch erstmal euer Eigentum mitnimmt , dann müßt Ihr natürlich beweisen das es euch gehöhrt um es wiederzubekommen.

Da kann etwas nicht stimmen. Eine Kasse schreibt keine fremden Personen an, die mit dem Vertrag/Mitglied nichts zu tun haben.

Habt ihr etwa fremde Post geöffnet, das Briefgeheimnis verletzt, und Euch damit strafbar gemacht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ihr müßt nicht die Schulden der Schwester bezahlen.

Nein, auch den Gerichtsvollzieher müßt ihr nicht in die Wohnung lassen.

Geht mal zum Einwohnermeldeamt und laßt das Mädel austragen. Unbekannt verzogen.