Pflichtteil geerbt nun eine Inkassorechnung erhalten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Erbschaft kann noch im Nachhinein angefochten werden, wenn sie die Schulden damals nicht kannte (Frist 6 Wochen nach Bekanntwerden des Irrtums).

Zudem haften die anderen Erben auch oder ist das der auf die Tante entfallene Teil? Die Erben haften gesamtschuldnerisch - die Sparkasse kann sich für Begleichung der vollen Schulden an jeden Erben wenden; der in Anspruch genommene Erbe kann sich dann die Teile der anderen zivilrechtlich zurückholen.

Es ist auch so, daß die Schulden zunächst aus der Erbmasse beglichen werden müssen - wenn der Anteil an der Immobilie mehr Wert ist, als die Schulden, muß der Anteil eben veräußert werden oder eine Grundschuld eingetragen werden; wenn das nicht ausreicht, haftet man grundsätzlich auch mit seinem Privatvermögen. Unter gewissen Umständen ist eine Haftungsbegrenzung auf den Erbteil gegeben; das muß geprüft werden.

Es sollte dringend ein Anwalt hinzugezogen werden.

DerSchopenhauer  24.01.2017, 22:17

Zum Pflichtteil + Deine Darstellung des Sachverhaltes

Ein Pflichtteil kann nicht aus Sachwerten bestehen und man kann ihn nicht aussschlagen sondern lediglich nicht einfordern - der Pflichtteil kann in Deutschland nur in Geld erfüllt werden.

Daher kann das so nicht stimmen, was Du schreibst - aufgrund der Gesamtumstände, die Du schilderst, muß das dringend geprüft werden - es könnte sein, daß die Tante ggf. durch die anderen Erben getäuscht wurde oder Du den gesamten Sachverhalt aus Mangel an Kenntnis, was Dir auch nicht vorzuwerfen ist, falsch dargestellt hast.


Ilkcob 
Fragesteller
 24.01.2017, 23:19
@DerSchopenhauer

Ja ich bedanke mich für deine Antwort. Hast mir wirklich sehr weitergeholfen. Ich beginne das ganze langsam zu verstehen.

Ich denke auch das sie getäuscht wurde. Als sie nämlich bei ihrem Bruder angerufen hat, hat sie erfahren das der Vater Schulden (7.000) gehabt hat. Wovon sie jedoch nichts gewusst hat.

Auch hatte meine Tante überhaupt keine Ahnung das sie eine Erbschaft, (wobei sie ja hier gedacht hat das es Pflichtteil ist) ausschlagen kann, ohne das sie was zahlen muss. Der Notar hätte das nämlich sehr schlecht dargestellt (mit den 20.000€ usw).

Ich hatte noch nie zuvor was von einem Pflichtteil gehört. Ich wusste immer nur das man eine Erbschaft ausschlagen kann. Aber ihr wurde das so erklärt das sie diesen Pflichtteil (wegen Pflicht) annehmen muss. 

Danke nochmal für deine Hilfe wir werden uns bald mit einem Anwalf zusammensetzen.

mepeisen  25.01.2017, 12:31
@Ilkcob

Wichtig ist die Frage, wie viel Gegenwert das Haus darstellt wie viel weitere Schulden vermutet werden.

Denn es kommt neben dem nachträglichen Anfechten des Erbes auch vielleicht noch eine Nachlassinsolvenz in Frage.

Wenn beispielsweise das Haus 100tsd € wert wäre und es jetzt schon 50tsd € an bekannten Schulden gäbe, dann vielleicht noch mal so viel irgendwo auftaucht, dann nochmal, dann übersteigen die Schulden bereits den Hauswert. Durch die Nachlassinsolvenz beschränkt man die Schulden auf den Gegenwert des Erbes.

Auch wichtig: Erst mal bestreiten, dass es die Schulden gibt. Die Sparkasse muss das alles vernünftig beweisen und auch klar machen, wofür die Schulden waren. Wenn es beispielsweise ein Kredit des Bruders war, für den der Vater gebürgt hatte, dann hat deine Tante wiederum einen Ausgleichsanspruch gegen den Bruder. In so Konstellationen ist es sogar möglich, dass sie dann den Kredit bezahlen muss, dafür aber das Haus komplett überschrieben bekommen kann.

Insofern: Anwalt, der muss die Unterlagen mal sichten und genau prüfen, was hier Sachlage ist. Dann kann er auch einen Ratschlag geben, was man machen sollte.

Ilkcob 
Fragesteller
 25.01.2017, 13:35
@mepeisen

Okay danke 

Wenn deine Tante Mit - Eigentümer vom Haus ihres Vaters ist, hat sie ein Erbe angenommen. Für die Berichtigung des Grundbuches ist ein Erbschein oder eine eröffnetes Testament erforderlich. Ein Pflichtteil besteht immer nur aus Geld. Da die Tante doch die Schwester deines Vaters oder deiner Mutter ist, müsste einer von beiden auch geerbt haben, erkundige dich doch dort mal, vielleicht verstehst du die Zusammenhänge dann besser. 

Wofür sie die 20.000 hätte bezahlen sollen, kann ich dir nicht sagen. Um hier eine richtige Antwort zu erhalten, musst du wissen, was im Testament des Verstorbenen steht. Sie sollte sich von einem Anwalt beraten lassen..

Ilkcob 
Fragesteller
 24.01.2017, 23:05

Ok danke. Sie ist die Frau meines Onkels (bei uns ist das üblich so). Ihr Bruder hat auch geerbt, der hätte aber nur gemeint das der Vater nur 7.000 Euro Schulden gehabt hat und er nicht wisse woher die 47.000 Euro aufgetaucht sind.

Meine Tante wusste zum Beispiel bis heute nicht das man einen Erben nicht annehmen muss. Als sie den Notar gefragt hat wurde ihr nur gesagt das sich das nicht lohnen würde. Und auch das mit dem Pflichtteil wurde erwähnt und so dargestellt als sei sie verpflichtet es annehmen zu müssen.

mepeisen  25.01.2017, 12:27
@Ilkcob

Man muss ein Erbe im ersten Moment nicht annehmen. Auch einen Pflichtteil muss man nicht annehmen.

Nur dann, wenn man eigene Schulden hat uns insbesondere in einem Insolvenzverfahren steckt, kann es Probleme bei Verweigern eines Pflichtteils oder bei Verschweigen eines Erbes geben.

Es mag auch sein, dass sie den Notar damals nur falsch verstanden hat.

 

Natürlich ist der Pflichtteil ein Erbteil Aber wenn den Anteil des Hauses geerbt,muss der doch auf ihren Namen übertragen worden sein. Wieso soll sie,jetzt noch zahlen wo kommen denn 2 jahre später noch Schulden her.Um das zu klären muss du eine Kopie vom Testament, und vom Grundbuchauszug. Damit, geh zu einem Notar. sonst wird das alles nichts. Ja nichts bezahlen anzahlen oder Unterschreiben bei der Sparkasse.oder Inkasso.

Einfach sagen liegt beim Anwalt (auch keinen Namen nennen)

Das muss aber geklärt werden. Beeilt euch. Sonnst macht die Bank evt. Zwang.?

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Hier sollten mal die Fristen geprüft werden, ob überhaupt noch Anspruch besteht. Auch Schulden bzw. Forderungen verfallen irgendwann. Das Erbe kann m.W. nach Bekanntwerden innerhalb einer bestimmten Frist ausgeschlagen werden. Hier sollte mal geprüft werden, ob durch die neuen Fakten (Inkassoforderung) eine Fristverlängerung für eine mögliche Erb-Ausschlagung möglich ist.

Also haben jetzt mal in den Unterlagen gewühlt. Und haben einen Erbschein gefunden!! Also doch kein Pflichtteil...nun stellt sich jedoch eine andere Frage.